Servus Sifapager,
kennt jemand eine Vorschrift/Hinweis, wie viele Lithium Batterien an einem Ort gelagert werden dürfen.
Die kleinen Dinger könne ja richtige "Granaten sein.
Gruß
Hermann
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Neues Benutzerkonto erstellenServus Sifapager,
kennt jemand eine Vorschrift/Hinweis, wie viele Lithium Batterien an einem Ort gelagert werden dürfen.
Die kleinen Dinger könne ja richtige "Granaten sein.
Gruß
Hermann
Hallo Hermann.
Ich sitze hier bei der BGFE in BME (P2) und möchte dir gerne helfen.
Aber ich kann hier nur eingeschränkt serven.
Deshalb versuche mal in der Suchmaschine 'google' folgenden Text einzugeben:
lithiumbatterien+gefahrstoffe+lager
oder wenn es funktioniert(?) folgenden link :
Ansonsten warte vielleicht bis zum 18.,19.02. ....
ala pla
Hilft da die TRGS 520 vielleicht weiter? Gilt die eigentlich noch?
".. Altbatterien (getrennt gesammelte Lithiumbatterien jedoch in Lagerabschnitt II ..."
VDSI-Info 6/2002
Hinweise zur Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Lithiumbatterien
vielleicht hat die Jemand?
aus Literaturliste VDSI
http://www.vdsi.de/files/60/Liter…ogo-01-2006.pdf
Servus p.i.t,
google hat mich erschlagen, sprich noch nichts gefunden.
Bei Deinem Link fehlt leider der erste Teil, evtl. kannst Du ihn mir noch zukommen lassen.
Viel Erfolg in BME
Gruß
Hermann
Hi Gladis,
diese VDSI-Schrift hatte ich auch schon gefunden, ist leider von 2002 und enthält nichts über die Menge die man vor Ort in der Fertigung lagern darf.
Es geht mir nicht um das Entsorgen, sondern um die Menge an Lithium Batterien, die an einem Fertigungsband stehen dürfen.
Gruß
Hermann
Für mich hört sich das an, als stellt ihr die Dinger selbst her!?
Dann müßtet ihr doch wissen, was ihr Anderen ins Sicherheitsdatenblatt schreibt!?
Ich hab mal SDB gelesen und kann deine Bedenken nicht nachvollziehen.
Herrschen bei euch am Band 100 Grad C?
Oder panscht ihr die Batterien mit Säure voll?
Ansonsten ist das doch nur etwas, für den Gefahrenabwehrplan!?
Aber ich bin kein Chemiker. Insofern - was sagen denn die dazu, die sich mit sowas auskennen?
hallo hermann
ich kann jetzt zwar aus deinen bisherigen informationen auch nicht genau erkennen, wo genau dein problem liegt, aber ich denke mal, dass diese dinger bei euch als zuliefermaterial am band stehen und in ein produkt von euch eingebaut werden.
Die bezeichnung dieser speziellen batterien deutet ja schon an, dass hierin das alkalimetall lithium mit verbaut ist. Das kann je nach batterietyp als reines metall sein, geschieht aber wegen der möglichen gefährlichen reaktionen von lithium, meistens in form von legierungen mit aluminium oder silicium. Ich will hier nicht weiter in die chemie vordringen aber folgende eigenschaften müssen noch genannt werden:
reagiert mit wasser u.a. zu wasserstoff (in verbindung mit sauerstoff ein hochexplosibles gemisch), ist selbst auch feuergefährlich (im brandfall beachten !!), es reagiert ätzend und auch heftig mit vielen anderen stoffen (säuren, kohlenwasserstoffen, halogenen, sliciumoxiden, also sand, beton, ...usw.)
Nicht zuletzt auch die in den batterien enthaltenen elektrolyte müssen beachtung finden.
Auslöser von gefährdungen können innere und äußere kurzschlüsse z.b. durch produktionsfehler, beschädigungen oder auch überhitzung sein - meist verbunden mit einer starken eigenerwärmung und gasentwicklung (u.a. wasserstoff).
Ich würde erst einmal im rahmen einer gefährdungsbeurteilung prüfen, ob und wie häufig bisher probleme mit den batterien auftraten, was passiert ist und was der hersteller dazu rät. Ich denke mal in einer vernünftigen stückelung am band (nicht zu viel und nicht zu wenig) kann man ein gefährdungsrisiko am band minimieren.
peter
Guten Morgen Peter,
Du hast die Sache voll erfasst.
Aber wie viel Material (Batterien) maximal in einer Produktion zur Weiterverarbeitung vorhanden sein sollte hat mir bis jetzt noch keiner beantworten können.
Gruß
Hermann
Hallo HEB,
ich habe mal nachgeforscht und auch nichts relevantes gefunden.
Ich würde aus meiner Sicht die Gefahrstoffverordnung heranziehen.
Insbesondere den §8,der da heißt, "Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Menge auf die für die betreffende Tätigkeit erforderliche Menge"
Auch der §12 insbesondere der Anhang 3 zu diesem §12 gibt auch noch was her.
Auch die Betriebssicherheitsverordnung würde ich dabei nicht ausser Acht lassen.
herbert
hallo hermann
eine zahl (stück oder masse) kann ich dir auch nicht sagen.
Dazu sollte deshalb eine gefährdungsbeurteilung gemacht werden, die nach meiner meinung u.a. folgende aspekte berücksichtigen sollte.
- die größe bzw, kapazität der einzelnen batterie (der kurzschluß in einer größeren batterie hat andere auswirkungen, wie der in einer kleineren)
- so wenig wie möglich brennbares material (auch verpackungen) in der nähe der batterien
- beim umgang sollte ein inertes bindemittel auslaufenden elektrolyt sofort aufsaugen können (z.b. unter den verpackungen)
- kurzschlüsse, auch versehentliche, durch metallteile (z.b. werkzeug) sind wirksam zu verhindern (isolierungen, nichtleitende materialien o.ä.)
- richtige handhabung der batterien im montageprozess (hersteller fragen)
Im rahmen der, aus der gefährdungsbeurteilung abgeleiteten, risikoabschätzung entscheidet dann der unternehmer, über die anzahl der batterien. Gegebenenfalls sind vorher noch abgeleitete maßnahmen zu erledigen.
Den hinweis von herbert möchte ich voll unterstützen. Die anlehnung an den §8 der gefahrstoffverordnung hat auch noch den vorteil, dass die beurteilung diffezenziert nach den tätigkeiten/den umgang vorgenommen werden kann. Die gefährdungsschwerpunkte liegen beim transport oder der lagerung anders, als beim einbau am montageband
Noch ein hinweis zum brandschutz (herbert wird dies bestimmt bestätigen können):
Bei bränden an diesen batterien sind unbedingt LÖSCHMITTEL FÜR METALLBRAND bereitzuhalten!
Auf keinen fall WASSER oder SCHAUM verwenden !!!
Pulver reicht hier in diesem fall auch nicht aus!
peter