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  • Hallo Forum, hätte mal ne Frage zu REACH.
    Heute haben wir 2 Produkte bekommen die mit REACH auf dem Datenblatt gekennzeichnet sind.
    Da ich bisher noch keine Erfahrung mit REACH habe, wollte ich hier mal kurz nachfragen was ich da als Endkunde alles beachten muss.


    Bei anderen Stoffen (ohne REACH) habe ich bisher eine Betriebsanweisung geschrieben, die erforderliche PSA bereitgestellt und natürlich geschaut ob man das Produkt durch ein anderes ersetzen kann.

    Was ändert sich für mich nun?


    Danke für eure Hilfe

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Hi...

    nur durch die ReaCh - Registrierung deines Lieferanten ändert sich für dich erst einmal nichts. Du musst natürlich die Stoffparameter berücksichtigen / auf Änderungen prüfen - aber dass musst du ja bei jeder Aktualisierung der SDBs.
    Wichtig ist für Dich allenfalls, dass Eure Verwendung des Stoffs mit regsitriert wurde. (Beispiel: ihr habt einen Stoff, den ihr mittels Versprühen auftragt, registriert wurde durch den Lieferanten aber nur eine Verwendung als Rohstoff in geschlossenen Produktionsapperaturen). Wenn es da Prübleme / Diskrepanzen gibt, musst Du Rücksprache mit deinemLieferanten nehmen. Ggf. (z.B. wenn ein Lieferant Eure Verwendung nicht regsitriert hat, eIn anderer aber schon) musst Du (theoretisch) den Lieferanten wechseln - in der Praxis kommt das aber seltenst, z.B. bei sehr exotischen Anwendungsarten vor.

    Interessant wird es für Dich, im Zusammenhang mit ReaCh noch, wenn die ersten erweiterten Sicherheitsdatenblätter bei Dir aufschlagen. Die erhalten dann einen Anhang mit sogenannten Expositionsszenarien. die sind für dich und deine Gefährdungsbeurteiliung wichtig. Mit Anhängen bist Du dann schon mal auf >100 Seiten, also nicht wundern. Da ist dann die Frage welches Expositionsszenario / welche Anwendung bei Dir zutreffend ist.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich vermute einmal, Du hast Produkte mit einer REACH Registriernummer erhalten. Sofern es sich um ein Sicherheitsdatenblatt handelt, so ist im Kapitel 1.2 die indizierte Verwendung angegeben. Sofern Du das Produkt so einsetzt wie dort angegeben musst Du nichts weiter unternehmen. Bei Abweichungen gibt es 2 Möglichkeiten.
    1. Hersteller kontaktieren und ihn bitten Deine Anwendung in die indizierten Anwendungen aufzunehmen.
    2. Selbst aktiv werden und gegenüber der REACH Registrierungsstelle (in Deutschland ist dies die baua), eine indizierte Anwendung dieses Produktes anmelden.
    Beides ist in der Regel mit Kosten verbunden.
    In absehbarer Zukunft dürften fast alle Produkte eine entsprechende REACH Registriernummer haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.