Wie und wann sollte eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden?
Wird die Lastenhandhabungsverordnung zu rate gezogen?
Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Bandscheibenoperation?
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Tolle Frage.
Da keine Eckdaten genannt sind, kann ich nur relativ allgemein antworten:- Als Sifa würde ich dem Beschäftigten dringend raten einen Termin beim BA zu machen.
- Dazu sollte er alle Unterlagen von OP, Reha, usw. mitbringen.
- Steht bereits eine Wiedereingliederung an?
- Wurde bereits ein BEM-Verfahren ausgelöst?
- Lastenhandhabungsverordnung? Da würde ich mit der Leitmerkmalmethode eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Diese hilft dann auch dem BA bei der Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Frage ob der Beschäftigte seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben kann.
==> Den BA ansprechen für ein gemeinsames Vorgehen.
Hardy -
Wie und wann sollte eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden?
Die richtige Frage hast Du bereits gestellt, nur der Adressat war der falsche. Wie Hardy bereits geschrieben hat. Direkt an den Betriebsarzt wenden, der weiß dann schon was zu tun ist, welche Unterlagen er benötigt usw. Gleichzeitig noch die Truppe mit ins Boot nehmen, die innerbetrieblich zuständig ist, dann kannst Du nix falsch machen.
Gruß Frank