Leiter oder Treppe in Verkehrswegen nach ASR 1.8 ?

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  • Hallo Menschenschützer!

    Wir bereiten gerade ein Projekt vor, in dem u.a. der Zugang zu einer 3,3 Meter hohen Technikebene (als Sathlbühne ausgeführt) zu klären ist.
    Auf der Bühne stehen Schaltschränke und Regelgruppen, die ca. einmal täglich zu inspizieren sind. Teilweise wird auch eine Wartung mit Werkzeug notwendig.
    Nach meinem Verständnis ist der Zugang gemäß ASR 1.8, Abschnitt 3.2 (Gänge zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen) als Verkehrsweg zu betrachten.
    Die Verwendung einer fest installierten Leiter wäre damit nicht zulässig (?) und wir müßten eine Treppe planen.
    Unser Kunde möchte natürlich eine platz- und kostensparende Lösung haben und wünscht sich daher dringend die Leiter als Zugang.
    Ich finde momentan keine belastbaren Quellen, die uns mit ruhigem Gewissen eine Leiter als Zugang zu dieser Bühne planen lassen, selbst ein Wartungsgang wird ja als eine Art Verkehrsweg definiert.
    Um unserem Kunden die Kosten einer Treppe sauber zu erklären wäre es natürlich schön, wenn wir ihn mit den entsprechenden Vorschriftentexten versorgen könnten.
    Momentan sieht meine Argumentation so aus:
    Der Weg auf die Bühne ist ein Verkehrsweg. In Verkehrswegen dürfen Steigleitern nur eingesetzt werden, wenn dies aus betriebstechnischen Gründen nicht anders geht und wenn der Zugang nur gelegentlich genutzt wird.
    Durch die täglich notwendige Inspektion ist die Nutzung nicht gelegentlich (steht alles in der ASR 1.8 ). Die betriebstechnischen Gründe sind natürlich immer eine Diskussion wert....
    Kann mir jemand mit zusätzlichen Infos weiterhelfen?
    Würdet Ihr auch eine Treppe als Zugang vorschlagen?

    Danke schon mal für zahlreiche Hinweise und Kommentare zu meinen Fragen.

    Viele Grüße

    EHS Mann

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  • Hallo!

    Dass der Unternehmer Geld sparen will, ist sicher verständlich.
    Gelegentlich heißt für mich keisesfalls täglich oder regelmäßig täglich.
    Ein Monteur mit Werkzeug sollte ein Geländer vorfinden. Im Rahmen der Inklusion ist ein Leiterzugang für mich nicht akzeptabel.
    Eine Leiter bedeutet ein deutlich schwereren (und gefahrbringenderen) Zugang als eine Treppe mit Handlauf.
    Hinweis:
    Baugerüste weren derzeit neu nicht mehr mit Leitern sondern mit Treppen ausgestattet.


    die einzige Definition für "gelegentlich" finde ich in einem Gerichtsurteil:
    http://www.derwesten.de/wohnen/offener…-id8027327.html

    Alle anderen Erläuterungen im Netz, lassen aber ebenfalls auf eine nicht-tägliche-Deutung schließen.

    Die antwort finde ich auch nicht restlos befriedigend,. Hoffe trotzdem, dass sie ein Hinweis ist.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,
    Du hast bereits auf den Schlüsselbegriff hingewiesen ...

    ... Durch die täglich notwendige Inspektion ist die Nutzung nicht gelegentlich ...

    - was ist "gelegentlich"?

    Der Duden sagt zur Wortbedeutung
    a. bei Gelegenheit, bei passenden Umständen [geschehend]
    b. manchmal, hier und da, von Zeit zu Zeit [erfolgend]

    Mit seeeehr toleranter Auslegung wäre für mich "täglich einmal" auch ein "gelegentlich". :whistling:

    (andere Begriffe, die Interpretation erfordern: "regelmäßig", "kleine Menge", "ausreichende Belüftung" usw. ...).

    Aber im Einzelfall hängt das natürlich ab von
    - zur Vefügung stehender Platz für eine Treppe,
    - Umfang des Werkzeuges, das der Mitarbeiter schleppen muss,
    - Eignung des Mitarbeiters (G41),
    ... also: GefB.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • "§ 15 BGV D36 – Steigleitern
    (1) Steigleitern sind nur zulässig, wenn der Einbau einer Treppe betrieblich nicht möglich oder wegen der geringen Unfallgefahr nicht notwendig ist."

    Der Durchführungsanweisung kann man dann entnehmen: "Geringe Unfallgefahr liegt demgegenüber nicht vor, wenn auf Steigleitern Gegenstände
    oder Lasten mitgeführt werden müssen, die das Besteigen behindern."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.