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  • Bei uns kam jetzt das Problem auf, dass wir darüber diskutiert haben welche Arbeitszeiten am Tag zulässig sind. Natürlich gibt es immer wieder welche die nicht wissend das die 10 Stunden eine Ausnahme sind und mehr wie 10 Stunden garnicht zulässig sind, da wären wir aber schon beim Disskusionspunkt.

    Meiner Meinung nach hat der Staat und lebt es auch so ein Gesetz geschaffen das es Vollzeitarbeitern (40 Stunden Woche) eigentlich unmöglich macht einen 2. Job zu habne egal ob auf 400 Euro oder auf 2 Lohnsteuerkarte und ich die Legal sogar anmelden darf. Nur eigentlich wird jeder der das tut gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen.

    Denn nach diesem ist die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt und darf in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erweitert werden wenn innerhalb 24 Wochen oder 6 Monaten ein Schnitt von 8 Stunden erreicht wird.

    Das heißt aber jeder Vollzeitarbeitende darf garnicht mehr danach woanderst arbeiten (max. 8 Stunden in der Woche, da bei 6 Arbeitstagen 48 Stunden max. zulässig sind) es steht ja nicht im Gesetz pro Arbeitsstelle.

    Auch die Pausen zwischen den Tätigkeiten mit 11 Stunden wird ja nicht eingehalten.

    Wer haftet damm bei einer 2. Tätigkeit? Kann von der BG da im Schadensfall (man ist ja bei der Angemeldeten Tätigkeit versichert) Regress gefordert werden, denn es wäre ja grob Fahrlässig, da Gesetzesverstoß?

    Aber ich denke auch der Staat geht das Problem nicht an weil ja viele inzwischen einen 2 Job brauchen um sich das "Leben" leisten zu können gerade in den Billiglohnbereichen und damit wäre ja sofort die Staatskasse als Geldgeber für den Ausgleich zum Mindestsatz veranwortlich und das will man ja auch nicht.

    Aber für mich wiederspricht sich das mit 2. Lohnstuerkarte bis zu zwei 400 euro Jobs und das Arbeitszeitgesetz.

    Bin mal auf eure Meinungen gespannt

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  • Moin,

    wenn ich da nicht grob falsch liege, hast du die Frage schon in der Sifa-community gestellt. Ich fand die Antwort von Peter Ordemann ganz gut. Ich fänd es nicht verkehrt, darauf hinzuweisen, dass diese Diskussion schon woanders geführt wird, damit dann niemand Zeit "für Nüsse" investiert.

    Gruß Moritz

  • Ja habe ich und die Antwort war meiner Meinung nr zum Teil richtig, da er ja auf 60 Stunden kommt und das wäre meiner Meinung nach falsch. Deswegen habe ich es hier ein wenig konkreter geschrieben.
    Außerdem sind ja auch nicht alle wo hier sind in der Sifa Community und ich bin der Meinung, dass dieses Thema noch gern tot geschwiegen wird.
    Ich habe jetzt einen Fall - schwerer VU auf dem Heimweg nach 10,5 Stunden Arbeit. BG hat sich schon beim AG angemeldet ;(

    Aber sorry wenn ich dich mit dem Thema nerve 8)

  • Hallo Günter,

    ich glaube nicht, dass Du Moritz mit Deinem Thema nervst. Es ist nur nett, wenn man darauf hingewiesen wird, das hier bereits ein paar Antworten gegeben wurden.

    Ich sehe es genauso wie Du: Im Prinzip darf man nicht mehr nebenbei arbeiten... aber man darf es den Arbeitnehmern eben nicht verbieten. Es geht hier imho eher um das Recht des Einzelnen als um Verschweigen. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit müssen trotzdem eingehalten werden.
    Zitat: "Verstöße gegen die Vorschriften des ArbZG sind nur gegenüber dem Arbeitgeber sanktionsbewehrt, vgl. § 22 ArbZG, während der Arbeitnehmer fast risikolos eine „Selbstausbeutung“ betreiben darf. "

    Von der BG kann und wird meiner Meinung nach kein Regress gefordert werden. Aber vor Gericht und auf hoher See...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ...Meiner Meinung nach hat der Staat und lebt es auch so ein Gesetz geschaffen das es Vollzeitarbeitern (40 Stunden Woche) eigentlich unmöglich macht einen 2. Job zu habne egal ob auf 400 Euro oder auf 2 Lohnsteuerkarte und ich die Legal sogar anmelden darf. Nur eigentlich wird jeder der das tut gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen....


    Nicht unbedingt, es gibt durchaus die Möglichkeit innerhalb des Arbeitszeitgesetzes mehrere Beschäftigungen auszuführen. So gibt es viele Beschäftigte, die keine Vollzeitstelle besitzen und mit mehreren Teilzeitjobs unter den 48 Wochenstunden bleiben. Auch bei einem 8 Stunden Vollzeitjob besteht durchaus die Möglichkeit einen entsprechenden Nebenjob auszuüben. Beispiel: Hauptjob Mo-Fr 7:00-15:30 mit 30 Minuten Mittagspause ergibt 40 Wochenarbeitsstunden. Dazu noch den Nebenjob von 16:00 bis 18:00 am Mo-Do ergibt hier 8 Wochenarbeitsstunden. In Summe beider Jobs sind dies 48 Stunden und somit innerhalb der Regelungen. Auch die Pausen passen und die Ruhezeit ebenso. Ebenso könnte man die 40 Wochenstundentätigkeit mit einer Samstagstätigkeit von jeweils 8 Stunden kombinieren.
    Natürlich läuft man bei 2 oder noch mehr Jobs immer Gefahr, dass bei ungünstigen Kombinationen Teile des ArbZG tangiert und überschritten werden. Das kann aber kaum ein Arbeitgeber verhindern, außer er verbietet grundsätzlich jegliche Nebentätigkeit. Auch das soll es in diversen Arbeitsverträgen geben, im öffentlichen Dienst ist zumindest eine Genehmigung für Nebentätigkeiten zwingend erforderlich. Hauptverantwortlich wird somit der Arbeitnehmer mit mehreren Jobs und der gerät dann ganz schnell in eine Konfliktsituation, wenn er einem Chef erklären darf, dass er unbedingt zur Zeit X den Laden verlassen muss, da sonst ein Gesetzesverstoß vorliegt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Kollegen,

    um hier mit dem Hintergrund eines vor kurzem besuchten Seminars (von einem Anwalt) zum Thema noch mal zu fixieren:

    Der AG kann (eigentlich) Nebentätigkeiten nicht mehr verbieten....
    Er Kann aber bei der (immer noch nötigen) Anmeldung einer Nebentätigkeit den MA einen Passus unterschreiben lassen, in dem er :
    a.) auf die Notwendigkeit zur Einhaltung des ArbZeitG hinweist und auf die Verantwortung des MA.
    und / oder
    b.) dem MA auf seine Haftung in diesem Fall hinweist

    zum Thema Regreß:
    Schnackt mal mit euren TABs oder Ärzten bei den BGen: Die nehmen in Regreß, wo immer nur geht !!!!!!
    (Verursacherprinzp!)

    In diesem Sinne...LG aus Bremen - Peter Ordemann :50: