Bei uns kam jetzt das Problem auf, dass wir darüber diskutiert haben welche Arbeitszeiten am Tag zulässig sind. Natürlich gibt es immer wieder welche die nicht wissend das die 10 Stunden eine Ausnahme sind und mehr wie 10 Stunden garnicht zulässig sind, da wären wir aber schon beim Disskusionspunkt.
Meiner Meinung nach hat der Staat und lebt es auch so ein Gesetz geschaffen das es Vollzeitarbeitern (40 Stunden Woche) eigentlich unmöglich macht einen 2. Job zu habne egal ob auf 400 Euro oder auf 2 Lohnsteuerkarte und ich die Legal sogar anmelden darf. Nur eigentlich wird jeder der das tut gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen.
Denn nach diesem ist die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt und darf in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erweitert werden wenn innerhalb 24 Wochen oder 6 Monaten ein Schnitt von 8 Stunden erreicht wird.
Das heißt aber jeder Vollzeitarbeitende darf garnicht mehr danach woanderst arbeiten (max. 8 Stunden in der Woche, da bei 6 Arbeitstagen 48 Stunden max. zulässig sind) es steht ja nicht im Gesetz pro Arbeitsstelle.
Auch die Pausen zwischen den Tätigkeiten mit 11 Stunden wird ja nicht eingehalten.
Wer haftet damm bei einer 2. Tätigkeit? Kann von der BG da im Schadensfall (man ist ja bei der Angemeldeten Tätigkeit versichert) Regress gefordert werden, denn es wäre ja grob Fahrlässig, da Gesetzesverstoß?
Aber ich denke auch der Staat geht das Problem nicht an weil ja viele inzwischen einen 2 Job brauchen um sich das "Leben" leisten zu können gerade in den Billiglohnbereichen und damit wäre ja sofort die Staatskasse als Geldgeber für den Ausgleich zum Mindestsatz veranwortlich und das will man ja auch nicht.
Aber für mich wiederspricht sich das mit 2. Lohnstuerkarte bis zu zwei 400 euro Jobs und das Arbeitszeitgesetz.
Bin mal auf eure Meinungen gespannt