Reinigungsfirma im Unternehmen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Abend,

    ich habe festgestellt, dass wir unsere Reinigungsarbeiten an eine Fremdirma vergeben haben. Die Firma ist den ganzen Tag im Haus mit mehreren Reinigungskräften beschäftigt. Die Firma hat bei uns einen kleinen Raum zur Verfügung, in dem Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial gelagert werden. Der Raum ist ca. 3m2 groß und sehr überladen. Rettungsweg steht mit Reinigungsgeräten voll, ca. 10 l Lösungsmittel in mehreren Einzelflaschen, provisorisches Brett über Kopf zur Lagerung von schweren Kartons mit Toilettenpapier, ätzender Reiniger wird irgendwie darin in kleinere Flaschen umgefüllt. Und so weiter....Wer ist hier nun zuständig, diese Mängel abzustellen? Die Fremdirma, die den Raum ja nutzt oder wir, weil wir den Raum zur Verfügung stellen? Wie zu erwarten, sind die Reinigungskräfte auch nicht unterwiesen. Wie schätzt Ihr das ein? Mache ich die Gefährdungsbeurteilung und stelle das Dilemma an der ASA vor?
    Vorab schon mal vielen Dank für Input!
    Grüße
    Janeway

    Einmal editiert, zuletzt von Janeway65 (17. Oktober 2013 um 20:00)

  • ANZEIGE
  • Hallo Janeway,

    wenn die Reinigungsfirma bei euch im Werkvertrag tätig ist, dann ist sie für die GBU und die Unterweisungen z. B. nach TRGS 555 selber verantwortlich.

    Für das Lagern von Reinigungsmitteln sind die entsprechende ASR und TRGS zu beachten .

    Wie ist es Vertraglich geregelt,was die Nutzung und Ausstattung des Raumes betrifft?

    Ist es möglich, den Lagerraum in einen spezillen Container im Außenberich eurer Firma zu verlegen?

    Umfüllen in nicht gekennzeichnete Gebinde geht garnicht, am bestenn noch alkalisch und sauer zusammen, dann hat die Feuerwehr auch Ihren Spaß.

    Spaß bei Seite,getrennte Lagerung mit entsprechenden Auffangwannen ( Bis 10 Liter ist das nicht ganz so tragisch,macht aber trotzdem Sinn).

    Wenn Du weitere Fragen hast, einfach eine PN.

    Gruß ASM10

  • ...es gibt keine schriftliche Regelung, die den Raum betrifft.
    Wenn es also nichts gibt, wer ist dann zuständig? Es gibt bei uns keinen Koordinator und daher auch keine Unterweisungen oder schriftlich fixierte Regeln. Betrifft mich das als Sifa als erste?

    Grüße
    Jane

  • Hallo Janeway,

    es wird doch bestimmt einen Vorarbeiter oder Objektleiter gegeben, der Personalverantwortlich im Tagesgeschäft ist.

    Wenn nicht, dann würde ich den Unternehmer umgehend auf seine gesetzlichen Pflichten aufmerksam machen und diese

    umgehend einfordern.

    Gruß ASM10

  • Hallo Jane,
    erst mal durchatmen.
    Ich würde im ersten Schritt folgendes klären
    - Wer hat den Auftrag erteilt
    -Was ist für ein Auftrag erteilt worden
    - Hat die Firma eine Fasi
    - Wer kauft die Reinigungsmittel

    Wenn das geklärt ist, einfach Schritt für Schritt weitergehen.

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    das werde ich machen. Aber was genau sind die Pflichten? Unterweisungen klar! Gehört dazu aber auch die sichere Ausstattung des Raumes oder ist die Verfügbarkeit eines Raumes dann automatisch auch unsere Pflicht, diesen sicher zu gestalten?
    Die Objektleitng bzw. der Geschäftsführer snd ziemch entspannt, obwohl das nun schon 4 Jahre so unklar läuft.
    Im Prinzip bin ich unsicher, wer jetzt die Ärmel zur Lösung aufkrempelt.
    Grüße
    Jane

  • Hallo Harald,
    der Auftrag wurde von unserer Betriebsleitung in Abstimmung mit der Geschäftsleitung erteilt. Es wurde eine Leistungsvereinbarung über die Putzarbeiten festgelegt. Die Firma hat keine Fasi, zumindest wurde nie davon gesprochen. Die Firma bestellt die Reinigungsmittel selbst.

    Trifft das mich oder sollte ich mich da raushalten? Aber mach ich nichts, wird nichts passieren, weil es keiner besser weiß. Gefährdungsbeurteilung und ASA?

    Grüße
    Jane

  • ...der Auftrag wurde von unserer Betriebsleitung in Abstimmung mit der Geschäftsleitung erteilt. ...Trifft das mich oder sollte ich mich da raushalten? ...


    Erst einmal würde ich der Betriebsleitung und Geschäftsleitung auf die Füsse treten, denn hier ist eindeutig ein Koordinator erforderlich. Die Betroffenen werden sich wahrscheinlich dumm stellen und dann Dir den Auftrag geben, entsprechende Vorschläge zu machen.
    Die Reinigungsmittel werden ja bei euch im Hause eingesetzt und somit benötigt Ihr die Information um was es sich handelt usw. Hier muss alles mit der Fremdfirma abgestimmt werden, wobei ich die Hauptarbeit bei der Fremdfirma sehe. Diese hat erst einmal entsprechende Daten zu liefern. Im Zuge der Koordination würde ich auch festlegen, dass die Fremdfirma für die korrekte Lagerung in dem Raum zuständig ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Oje, eine Reinigungsfirma ohne SIFA? Frag da mal nach bei der Firma, irgendwer muss ja für die Sicherheit der Reinigungskräfte zuständig sein. Also, wir haben unsere Reinigungskräfte in fremden Objekten. Wir unterweisen unsere Reinigungskräfte, und sorgen auch für Handschuhe usw., sicheren Umgang mit Reinigungsmitteln. Was die Räumlichkeiten betrifft, sprechen wir uns immer mit den jeweiligen Objektleitern oder Wirtschaftsstellenleitern oder FASIs der Objekte ab, und bitten um Verbesserung. Zum Beispiel wenn ich feststelle, dass diese Regale gefährlich sind, dann bitte ich um Umbau.
    Frag mal ruhig nach den Inhaltsstoffen der Reinigungsmittel. Wer weiß, was die da noch so benutzen.
    Liebe Grüße

  • ANZEIGE
  • ...Frag mal ruhig nach den Inhaltsstoffen der Reinigungsmittel. ...


    Und was bringt das dann an Erkenntnissen? In Zukunft wird fast jeder Reiniger als ätzend (GHS05) zu kennzeichnen sein und die verdünnte Anwendungslösung dann kennzeichnungsfrei. Wenn Du dann ein paar Inhaltsstoffe nach ihrem Gruppennamen kennst, kannst Du immer noch nicht entscheiden, ob der Reiniger aus Gefahrstoffsicht besser oder schlechter ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Als ehemalige Betriebsleiterin in der Gebäudereinigung kann ich nur sagen wir hatten oftmals die Probleme dass die Lagerräume die uns zur Verfügung gestellt wurden nicht den Regeln entsprachen. Manchmal wars einfach eine Ecke unter einer Treppe.
    Es wurde von mir aber immer vom Kunden erwartet dass er uns Räume zur Verfügung stellten die alle Bedingungen für eine Sichere Handhabung erfüllten. Manchmal gabs der Bau aber nicht her. Also mussten wir eben die Lagermenge anpassen.

    Verantwortlich für den Raum ist der Besitzer des Raumes.
    Verantwortlich für das was dann anschließend in diesem Raum passiert (zum beispiel Reinigungspersonal kocht sich den Kaffee zwischen den Chemiekanistern) ist die Reinigungsfirma.

  • Hallo Andrasta,

    sehr gut. Die Einschätzung, wie der Raum gestaltet ist, ist also unser Job. Ich nehme mal an, dass alles Befestigte wie Regale unser Thema sind. Und die Aktivitäten im Raum sind dann Sache der Fremdfirma, die aber von uns überwacht werden müssen. Ich erstelle als ersten Schritt mal schriftlich, was uns wichtig ist. Sozusagen alle Regeln, die sich aus unserem Hausrecht ergeben. Geschäftsleitung weiß nun Bescheid, dass wir einen Sicherheitskoordinator für Fremfirmen bestellen müssen. Mal sehn, wen es trifft ;)))).

    Danke.
    Grüße
    Jane

  • Hallo Andrasta,

    sehr gut. Die Einschätzung, wie der Raum gestaltet ist, ist also unser Job. Ich nehme mal an, dass alles Befestigte wie Regale unser Thema sind. Und die Aktivitäten im Raum sind dann Sache der Fremdfirma, die aber von uns überwacht werden müssen. Ich erstelle als ersten Schritt mal schriftlich, was uns wichtig ist. Sozusagen alle Regeln, die sich aus unserem Hausrecht ergeben. Geschäftsleitung weiß nun Bescheid, dass wir einen Sicherheitskoordinator für Fremfirmen bestellen müssen. Mal sehn, wen es trifft ;)))).

    Danke.
    Grüße
    Jane

    Hallo Jane

    habt ihr ausser dieser Putzfirma noch andere Fremdfirmen ständig oder regelmäßig im Haus?
    Wenn nur diese Putzfirma würde ich einen der oberen Vorgesetzenebene Vorschlagen -> dein Vorschlag Richtung Geschäftsführung. Der kann das Hausrecht und die Absprache der Maßnahmen, der auftretenden Gefährdungen und evt. Uhrzeiten an denen wo geputzt wird abklären. Ausserdem kannst du mit Ihm das Thema Koordinationspflicht aufarbeiten und vielleicht darüber das eine odere andere Thema wo es bei Euch noch drückt von hinten einführen.
    Für die Gefährdungsbeurteilung die die Fremdfirma zu erstellen hat solltet ihr vorher mit dem Geschäftsführer, dem Vorarbeiter und der Fasi (wenn vorhanden) der Fremdfirma eine Begehung machen. WElche PSA wo und wann zu tragen ist. Bei den Gefahrstoffen auch die Dreifaltigkeit verlangen. Bei den Vorgesetzten Fremdfirma vor Ort sollte ein Ordner liegen, darin enthalten
    - die Bestellung
    - Unterweisungsthemen und Unterschriftenlisten
    - der Hygieneplan
    - Gefährdungsbeurteilung der Fremdfirma
    - die Dreifaltigkeit der Gefahrstoffe (Gef.BA, Gef. Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblatt)
    - Gebäudeplan mit den Uhrzeiten wann, wo gereinigt werden darf
    - weitere Unterlagen z. B. Verbandsbuch, Liste von Ansprechpartner 1) Fremdfirma 2) Eure Firma, usw.

    Die Pläne wann wo geputzt wird festlegen.
    Denn Hygieneplan erstellen bzw. hinterfragen.
    Vielleicht braucht ihr auch in besonderen Bereichen auch spezielle Putzmittel.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ANZEIGE
  • Hallo Jane ,
    wir hatten bei uns das gleiche Problem, ich habe dann mal mit unsere Geschäftsleitung gesprochen und Vorschläge
    Unterbreitet , ich denke Du musst schon mit Ideen zum Chef rein.
    Wenn die Verantwortlichen von eurer Seite festgelegt sind, den nächsten schritt. Ich habe als Fasi gelernt das, dass System der kleinen Schritte das beste ist.

    Es geht um den Menschen, für die muss was getan werden und so wie ich es erlebt habe ist es den meisten Reinigungsfirmen egal.
    Gruss
    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Noch etwas worauf zu achten ist:

    Teeküche:

    ist die Reinigungsfirma für das bestücken zuständig (Lappen, Schwämme, Küchentücher, Spüli, Spülmachinentabs/reiniger usw..)
    Dann darauf bestehen dass die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter euch ausgehändigt werden. Vor allem bei den Tabs. Hier sollte auch dann eine Betriebsanweisung von euch erstellt werden da es durchaus üblich ist dass auch mal angestellte damit umgehen.

    Toiletten:

    Darauf achten dass das Reinigungspersonal hier nicht die Flaschen mit dem Sanitärreiniger stehen lassen. (meist aus Bequemlichkeit oder aus Mangel an geignetem Transportwagen/Eimer). Die Mittel sind nicht sehr harmlos. Sollten nicht frei zugänglich rumstehen.

  • ...Vor allem bei den Tabs. Hier sollte auch dann eine Betriebsanweisung von euch erstellt werden da es durchaus üblich ist dass auch mal angestellte damit umgehen.


    Spülmaschinentabs fallen in der Regel unter die Kategorie geringe Menge und geringe Exposition (=> geringe Gefährdung) nach §6 Abs. 11 GefStoffV => Grundmaßnahmen nach §8 genügen, eine Betriebsanweisung ist nicht erforderlich.

    ...Darauf achten dass das Reinigungspersonal hier nicht die Flaschen mit dem Sanitärreiniger stehen lassen. ....


    Auch darauf achten, dass kein Reiniger in Lebensmittelflaschen umgefüllt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Spülmaschinentabs fallen in der Regel unter die Kategorie geringe Menge und geringe Exposition (=> geringe Gefährdung) nach §6 Abs. 11 GefStoffV => Grundmaßnahmen nach §8 genügen, eine Betriebsanweisung ist nicht erforderlich.

    Danke für die Paragraphen-Belehrung, aber ich hab da andere Erfahrungen. Demzufolge sehen meine Gefährdungsbeurteilungen da etwas anders aus.

  • ANZEIGE