Hallo und guten Morgen,
ich habe eine Gefährdungsanalyse für einen Hanggeräteträger in unserer Gärtnerei durchgeführt. Dabei sit mir aufgefallen, dass das Gerät kein Rückhaltesystem installiert hat. Das Gerät ist 14 Jahre alt und für den Straßenverkehr gem. StVZO zugelassen. Hat als ein Kennzeichen. Die Kabine ist nicht komplett geschlossen, sondern linksseitig zum Einsteigen offen. Die Recherche beim TÜV hat ergeben, dass ein Rückhaltesystem je nach Zulassung des Gerätes verpflichtend ist oder nicht. Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wie Traktoren etc benötigen bisher keine Rückhaltesysteme und müssen wohl auch nicht nachgerüstet werden. Für Traktoren kommt wohl jetzt auch etwas Neues.
Hat jemand Angaben über die Buchstaben und Zahlenkombination in den Fahrzeugbriefen über die Zulassungsart von Fahrzeugen?
Gruß Mick