Zuständigkeit der Sifa auf dem Markt

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  • Hallo Freunde,

    ich habe eine Ausbildung zur Sifa bei der BGN gemacht und mache mich nun zunächst nebenbei damit selbstständig.

    Folgende Frage:

    Kann ich wegen der Ausbildung bei der BGN auch nur Betriebe betreuen die auch bei der gleichen BG sind ober kann ich auch andere Unternehmen z.B. Industrie, IT etc. betreuen?
    Habe überall gesucht und nur zweifelhafte sich widersprechende Antworten gefunden.

    Vielen Dank für eure Hilfe. Lg

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  • Hallo Polarstern85,

    wenn der von Dir zu betreuende Betrieb bei einer anderen Berufsgenossenschaft ist musst Du für Gewöhnlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) dort die branchenspezifische (meist 1 wöchige) Präsenzphase V und die dazugehörige Lernerfolgskontrolle LEK 4 absolvieren.
    Da Du dann selbständig bist natürlich als Selbstzahler, wodurch Kosten in Höhe von 150€/Tag inkl. Übernachtung und Verpflegung auf Dich zukommen. Alternativ kannst Du auch bei anderen Anbietern mit einem Kurs gleichzeitig die Annerkenung mehrerer Berufsgenossenschaften erwerben.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,
    Sie müssen Ihren Auftraggebern sowohl die berufliche Qualifikation, als auch die fachspezifische Ausbildung im Bereich Arbeitsschutz des entsprechenden UVT nachweisen. Wenn Sie die berufliche Qualifiaktion haben können Sie mit Ihrer Fachkraftausbildung i.d.R. Betriebe der BGN beraten.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Vielen Dank für eure Hilfe.

    Ich würde gerne ein IT Unternehmen (müsste VBG sein) als Sifa übernehmen. Da die Arbeitsplatzanalyse bei alles Ausbildungen gleich ist, dürfte es doch eigentlich keinen Unterschied machen in welcher BG man das gelernt hat oder?

    Schöne Grüße...

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  • Hallo Polarstern,

    das sicherlich nicht.
    Einer GB ist es egal wer sie schreibt. Der Inhalt muß passen. Somit kann/könnte die SiFa der BG xy natürlich GB's im Bereich der BG zx schreiben. Rein formal.
    Doch wie die Vorredner schon sagten: Ist das Wissen für den entsprechenden Fachbereich auch vorhanden und/oder segnet die zuständige BG das ab?

    Beispiel: Ich als Techniker hätte so meine Schwierigkeiten mit speziellen Tätigkeiten in einer Küche. Da wäre alles neu für mich. Oder: Ein Schreiner ist vielleicht in einem Büro verwirrt.
    Keiner kann eben alles (sofort)! :D

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)