Hallo,
dass Kollege-Sifa seinen Betrieb ordnungsgemäß angemeldet hat, bezweifele ich nicht.
Der Glaube, dass das Sifa-Zertifikat ausreicht um die gesetzlichen Forderungen zu Erfüllen ist ein weit verbreitetes Irrtum.
Einen "allgemein gültigen" überbetrieblichen Dienst, kann natürlich nur erfüllen wer die gesetzlichen Vorgaben des ASiG erfüllt,
wer dies nicht erfüllt und sich nicht für jeden einzelnen Betreibs eine Ausnahmegenehmigung einholt, handelt rechtswidrig.
Welche Folgen das hat? Könnten weitreichend sein unabhängig der Ordnungswidrigkeit gegenüber der Behörde, kann z.B. der
Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) entfallen, bzw. bei Ereignis durch Falschberatung (was zwangsläufig häufig wäre) einiges mehr.
Wobei sich diese Falschberatung durch die fehlende Legalität ergibt.
Also die Bandbreite ist sehr unterschiedlich - aber ausserordentlich spannend......
In unserer Region musste ein promovierter Chemiker, welcher als freiberufliche Sifa tätig war für den gesamten Kundenstamm eine Ausnahme beantragen.