Ehrenamtliche Projekte für den Arbeitgeber - versichert bei Unfall

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  • Hallo zusammen,

    ich habe da ein Problem und bin mir nicht ganz sicher was richtig ist.

    Unser Konzern fordert von jedem Standort das er sich in der Gemeinde in der er sich befindet einbringt. Also zum Beispiel durch Projekte mit Kindergärten und Schulen, durch Umweltprojekte wie Abfallsammlung und so weiter. Jeder Mitarbeiter sollte also 'freiwillig' Stunden machen - in der privaten Zeit.

    Wenn der Mitarbeiter das macht dann ist er doch nicht mehr bei der BG versichert oder doch? Weil es ist ja nicht Teil der Arbeit - eigentlich.

    Kennt sich da jemand aus?

    aba

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  • Hallo,
    ehrenamtlich Tätige sind wie bereits beschrieben gesetzlich unfallversicht.
    Bb diese (geforderte) Tätigkeiten als Ehrenamt definiert ist, sollte überprüft werden.
    Hier eine Info der BG ETM (wo ihr wohl versichert sind) - vielleicht hilft es.....

  • Hallo!

    Da es dienstlich angeordnet ist (inwieweit ein Arbeitgeber dazu befugt ist, ist eine andere Nummer...), bin ich mir nicht sicher, welcher UVT im Versicherungsfall einspringt. Aber grundsätzlich besteht ein Schutz, so oder so. Und ich würde ggf. an beide Versicherer eine Unfallmeldung schicken - mögen die sich hinter den Kulissen drum kloppen....

    Gruß,
    Gerald

    _________________________________

    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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  • Zwischen fordern und anordnen liegt ein ziemlich breiter Spalt. So wie ich den Eingangspost verstanden habe, übt der Arbeitgeber einen gewissen Druck aus, damit die Mitarbeiter freiwillig in ihrer Freizeit sich in das Gemeindeleben einfinden. Das kann kein Arbeitgeber anordnen. Ergo ist es das Privatvergrnügen der Mitarbeiter, die in vorauseilendem Gehorsam, dieser Aufforderung nachkommen.

    Der Arbeitgeber ist da völlig raus und kann sich immer darauf berufen, dass die Mitarbeiter freiwillig ihre Freizeit geopfert haben, um diese Tätigkeiten zu verrichten. Ich kenne das Problem auch bei uns, dass Mitarbeiter zu den unmöglichsten Zeiten Tätigkeiten verrichten, weil sie davon ausgehen, dass es der Arbeitgeber (der natürlich deutliche Signale gesendet hat) erwartet. Deswegen kommen die Arbeitnehmer dieser unausgesprochenen Aufforderung nach.

    Meines Erachtens handelt es sich dabei aber um reines Privatvergnügen, da der Arbeitgeber entweder Arbeit=Überstunden anordnen kann oder nur "freundliche" Hinweise für die Frezeit gibt. Dann liegt es in der Verantwortlichkeit des Einzelnen falls etwas passieren sollte.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.