Hallo zusammen, hab mal wieder eine Frage. Gibt es eine von Seitens der BG gesetzliche Grundlage für eine Stellenbeschreibung? Oder überhaupt eine? Bin wieder für jeden hilfreichen Tip dankbar.
Gesetzliche Grundlage für eine Stellenbeschreibung
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Hallo Jens,
die Antwort steht im "Nachweisgesetz" (sowas gibts tatsächlich )http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
Demnach gibt's den gesetzlichen Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Tätigkeit. Man darf aber nicht die Tätigkeitsbeschreibung mit der Stellenbeschreibung gleichsetzen.
Die Tätigkeitsbeschreibung, wenn auch nur kurz, hat ne Rechtsgrundlage und die Stellenbeschreibung gehört eher ins Managementsystem.Gruss vom Thomas
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Danke schön das hilft mir sehr weiter
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Hallo Jens
Sofern es bei euch ein QM-System gibt bzw.geben Soll, wird von dieser Seite eine Stellenbeschreibung gefordert.
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ok danke auch Dir
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Hallo Jens
Sofern es bei euch ein QM-System gibt bzw.geben Soll, wird von dieser Seite eine Stellenbeschreibung gefordert.
Hallo,
die DIN ISO 9001:2008 fordert das aber nicht...
Gruß
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Hallo,
die DIN ISO 9001:2008 fordert das aber nicht...
nun das sehe ich etwas anders...
so ist in der Din Iso 9001:2008 z.B unterfolgenden Punkten dieses gefordert:
5.5.1 (Verantwortung und Befugnisse) eine eindeutige Zuordnung von Verantwortungsbereichen gefordert. Hier sind Nachweis-/Dokumentationsbeispiele Stellenbeschreibungen angegeben.
6.2.1 (Personelle Ressourcen- Allgemeines) UND 6.2.2 (Kompetenzen, Schulungen, Bewusstsein) als Nachweisbeispiel Stellenbeschreibungen bzw. Funktionsbeschreibungen gefordertDann habe ich nochwas gefunden, was vielleicht interessant ist, besonders im Hinblick auf Inhalte & Aufbau der Stellenbeschreibungen. Bezieht sich zwar auf den Sozialbereich, doch in meinen Augen ist der Aufbau Berufsunabhängig.
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unter 5.5.1 steht
Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortungen und Befugnisse innerhalb der Organisation festgelegt und bekannt gemacht werden.
- nicht mehr, und nicht weniger steht dort. Alles andere sind individuelle Interpretationen.
Das Wort Stellenbeschreibung kommt in der gesamten Norm nicht vor.Für die Normforderung reicht ein Organigramm. (Aufbauorganisation). Sicherlich ist eine Stellenbeschreibung besser- aber nicht erforderlich.
6.2.2 bilden wir über die Qualifikationsmatrix und Schulungspläne ab.Gruß
derkoenig
wir sind seit 2006 zertifiziert - ohne Stellenbeschreibungen. -
- Offizieller Beitrag
Hallo zusammen,
unter 6.2.1 steht doch folgendes:
Zitat6.2.1 Allgemeines
Personal, dessen Tätigkeiten die Erfüllung der Produktanforderungen beeinflussen, muss aufgrund der angemessenen Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrungen kompetent sein.
ANMERKUNG Die Erfüllung der Produktanforderungen kann direkt oder indirekt durch Personal, das eine beliebige Tätigkeit innerhalb des Qualitätsmanagementsystems ausführt, beeinflusst werden.Wie stellt Ihr jemand neues ein (ohne stellenbeschreibung) der diese vorraussetzung erfüllen soll?
Weiter steht in 6.2.2 folgendes:
ZitatDie Organisation muss
a) die notwendige Kompetenz des Personals, dessen Tätigkeiten die Erfüllung der Produktanforderungen beeinflussen, ermitteln,
b) wo zutreffend, für Schulung sorgen oder andere Maßnahmen ergreifen, um die notwendige Kompetenz zu erreichen,
c) die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen beurteilen,
d) sicherstellen, dass ihr Personal sich der Bedeutung und Wichtigkeit seiner Tätigkeit bewusst ist und weiß, wie es zur Erreichung der Qualitätsziele beiträgt, und
e) geeignete Aufzeichnungen zu Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung führen (siehe 4.2.4).Auch hier die gleiche Frage: Wie stellt Ihr jemand ein (ohne stellenbeschreibung) der diese vorraussetzung erfüllen soll?
Wenn ich mir die punkte so durchlese dann habt ihr "nur" den punkt e) erfüllt...6.2.2 bilden wir über die Qualifikationsmatrix und Schulungspläne ab.