Hallo zusammen,
ich suche nun schon längere Zeit nach gesetzlichen Bestimmungen für Auffangwannen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen. Das WHG §62 beschreibt dies auch nur allgemein. Dann habe ich noch die StawaR gefunden. Hier steht schon mal was drin wie die Wanne denn aussehen soll, wenn man eine braucht. Dann habe ich noch was in der VAwS gefunden. Hier wird in §3 folgendes gesagt.
(6) Ein Rückhaltevolumen ist bei oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklassen (WGK) 2 und 3 bis einschließlich eines Anlagevolumens von 0,1m³ oder der WGK 1 bis einschließlich eines Anlagevolumens von 1m³ nicht erforderlich, sofern sich diese auf einer befestigten Fläche befinden oder die Leckerkennung jederzeit durch infrastrukturelle Maßnahmen gewährleistet ist.
Die Wassergefährdungsklasse steht auf dem Sicherheitsdatenblatt des Stoffes. Soweit kein Problem. Dies hieße allerdings, dass ich ein 200 Liter Faß Hydrauliköl auf einer befestigten Fläche ohne Auffangwanne lagern dürfte. Ich kann mir das nicht vorstellen. Kennt sich hier jemand damit besser aus wie ich?? Gibt es vielleicht noch andere Verordnungen die einfacher zu verstehen sind?? Schreibt die BG irgendetwas vor??
Gruß
Sascha