Hallo Zusammen,
ich bin heilfroh, dass sich die BG´en letztendlich doch einigen konnten, zumindest eine Anschnallpflicht von PSAgA als Empfehlung beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Teleskopbühnen) herauszugeben.
Leider ist bei Scherenhubbühnen dies nicht der Fall, da der "Peitscheneffekt" hier keine Rolle spielt.
Ich kapiere nur nicht wo der Unterschied liegt zwischen einer 20m Scherenhubbühne (auch noch mit ausfahrbarer Bühne erhältlich), die in der Höhe wie ein Kuhschwanz schwankt - Hier ist keine PSAgA vorgeschrieben! - und im Gegenzug dazu ein Personenaufnahmemittel (PAM) z.B. eine Arbeitsbühne - Hier ist zwingend PSAgA vorgeschrieben.
Ist das jetzt letztendlich wieder so eine Herstellersache, die jahrelang verschleppt wird, bis endlich einer mal einen Halte-/Anschlagpunkt integriert und dann über die Hersteller Betriebsanweisung eine Pflicht zum Anschlagen augegeben wird. Oder habe ich was nicht kapiert?