PSAgA in Scherenhubbühnen

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  • Hallo Zusammen,

    ich bin heilfroh, dass sich die BG´en letztendlich doch einigen konnten, zumindest eine Anschnallpflicht von PSAgA als Empfehlung beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Teleskopbühnen) herauszugeben.
    Leider ist bei Scherenhubbühnen dies nicht der Fall, da der "Peitscheneffekt" hier keine Rolle spielt.

    Ich kapiere nur nicht wo der Unterschied liegt zwischen einer 20m Scherenhubbühne (auch noch mit ausfahrbarer Bühne erhältlich), die in der Höhe wie ein Kuhschwanz schwankt - Hier ist keine PSAgA vorgeschrieben! - und im Gegenzug dazu ein Personenaufnahmemittel (PAM) z.B. eine Arbeitsbühne - Hier ist zwingend PSAgA vorgeschrieben.

    Ist das jetzt letztendlich wieder so eine Herstellersache, die jahrelang verschleppt wird, bis endlich einer mal einen Halte-/Anschlagpunkt integriert und dann über die Hersteller Betriebsanweisung eine Pflicht zum Anschlagen augegeben wird. Oder habe ich was nicht kapiert? ?(

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Hallo Sifas.

    Ich weiß leider nicht, mit welcher Begründung kein PSAgA auf Scherenhubtischen gefordert ist.
    Dies ist doch aber über ein Telefonat mit zwei Herstellern leicht zu klären.

    Eine "Anschnallpflicht von PSAgA als Empfehlung" erscheint mir eine kaum denkbare Regelung.
    Entweder es geht um eine Pflicht oder um eine Empfehlung.

    Die Experten unter Euch, können unabhängig von BG-Vorschriften, bei Ihren spezifischen Anwendungsfällen, Gefährdungsbeurteilungen, in denen klar eine PSAgA gefordert ist, erstellen. Dies muss selbstverständlich vernünftig nachvollziehbar begründet werden.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Tach gesagt.
    Das Thema hatten wir ja schon öfter. Also. Der Peitscheneffekt ist das Entscheidende. Dieser kann bei einer Scherenbühne nicht auftreten. Ich möchte auch noch bemerken, dass die PSAgA als Rückhaltessystem auszuführen ist, KEIN REINES AUFFANGSYSTEM! Das Risiko besteht bei Bewegungen des Korbes bei Fahrbewegungen und beim Verkannten der Körbe an Objekten. In beiden Fällen kommt es bei Teleskophubsteigern zu dieser kritischen Situation. Dies ist bei Scherenbühnen nicht der Fall. Ihr könnt eine Scherenbühne eher wie ein fahrbares Gerüst betrachten. Ihr habt eine Arbeitsebene, die einen dreiteiligen Seitenschutz besitzt.
    Das angesprochene Wackeln ist konstruktionsbedingt. Bedeutet aber nicht, dass die Bühnen unsicher sind. Die Standfestigkeit ist entscheidend und das ist dann bei beiden Bühnentypen dann problematisch, wenn der Untergrund nicht fest genug ist. Finden keine Korbbewegungen statt, kann auch die PSAgA im Teleskophubsteiger gelockert oder sogar gelöst werden. Hängt aber von mehreren Faktoren ab, ob das machbar/ sinnvoll und sicher ist. Der MA muss ja auch noch arbeiten können. Mit den Höhensicherungsgeräten für Hubsteiger ist das kein Problem mehr. Bedenkt bitte, dass ein reines Auffangsystem sinnlos und sogar gefährlich in solchen Fällen ist.
    Mehr Infos unter http://mewp.de/

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    4 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter (8. August 2013 um 08:04)