G25 Mitbestimmungspflichtig....?

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  • komisch, zitieren geht grad nicht ?(

    AL MTSA schrieb: "dann geht der Mitarbeiter zum Arzt seiner Wahl, weil er von seinem Recht der freien Arztwahl hier gebrauch machen kann - natürlich wird der Grundsatz hier eingehalten
    und eine entsprechende Bescheinigung des Arztes wird auch vorgelegt."

    Da ist dann aber die Frage wer zahlt das denn? Die gesetzliche KK übernimmt die Kosten für eine G 25 nämlich nicht.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Da ist dann aber die Frage wer zahlt das denn? Die gesetzliche KK übernimmt die Kosten für eine G 25 nämlich nicht.


    Jaaaaaha... ich merke schon, Ihr wollt mich ärgern ;)
    Dann schreibt doch eben noch mit rein, dass die Untersuchung durch den zuständigen Betriebsarzt durchzuführen ist. MANN, kann doch net schwer sein, oder? Zahlt der AG doch sowieso... Damit hat sich die freie Arztwahl auch erledigt, da es sich um eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung handelt.
    Übrigens kenne ich da ein größeres int. Unternehmen, was genau bei diesem Thema vor Gericht Recht bekommen hat, als es die G25 vorgeschrieben hat. War auch im Einklang mit dem BR. Nur mal so btw. Urteil habe ich leider nicht aber ich frage mal nach.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ich ziehe die Frage zurück. Hat sich erledigt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick