komisch, zitieren geht grad nicht
AL MTSA schrieb: "dann geht der Mitarbeiter zum Arzt seiner Wahl, weil er von seinem Recht der freien Arztwahl hier gebrauch machen kann - natürlich wird der Grundsatz hier eingehalten
und eine entsprechende Bescheinigung des Arztes wird auch vorgelegt."
Da ist dann aber die Frage wer zahlt das denn? Die gesetzliche KK übernimmt die Kosten für eine G 25 nämlich nicht.
Grüße
awen