Maßnahmen-Ablehnung durch Mitarbeiter (Unterweisung)

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  • ...untertage?!? Bergbau?!?! Da gilt die Bilschirmarbeitsplatzverordnung doch gar nicht... :rolleyes:

    Doch die gilt.
    Allgemeine Bundesbergverordnung + Anhang! Von hinten durch das Auge. Da der Bergbau dort keine Sondergesetze verfasst hat, bzw. einfach die öffentliche Gesetzgebung 1 zu 1 übernommen hat.

    Im Bezug auf Einrichtung und Körperhaltung eines Arbeitsplatzes, gilt für mich das Protokoll der Unterweisung und der ASIG Begehung. Dort wird festgehalten wie ein Büroarbeitsplatz auszusehen hat und kontrolliert wie er wirklich aussieht.
    Wenn ein Mitarbeiter trotz aufklärung angibt er habe keine Beschwerden und aus diesem oder jenem Grund ist der Monitor, Stuhl o.ä. so eingestellt dann ist das sooooo.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Vero
    Bezug: Beitrag Nr. 18

    Was hältst Du davon?

    Keine Antwort ist natürlich auch eine Antwort.
    Nachdem Du in diesem Themenstrang nichts weiteres geschrieben hast, scheint Dir das Thema nicht (mehr) wichtig zu sein.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Würde diese Sifa gern kennenlernen und mir ein paar Tipps holen. z.B. Ergonomisches Sitzen aufm Stapler mit Androhung von Abmahnung,
    während in der Fertigung fleissig Schutzeinrichtungen manipuliert werden und das keiner peilt.
    Jeder setzt seine Prioritäten halt anders.
    Als betroffener Mitarbeiter würde ich :36:

    Wer andern eine Bratwurst brät,
    der hat ein Bratwurstbratgerät

  • Der Mitarbeiter wurde unterwiesen, damit die Möglichkeit gegeben sich selbst zu helfen...

    Wenn der Mitarbeiter die Situation nicht als Belastung empfindet besteht auch kein Handlungsbedarf (individuelle Leistungsvoraussetzungen)...
    Zwingen? Schadensansprüche? Bitte noch einmal die FaSi-Ausbildungsunterlagen lesen!

    cu,
    Micha

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