Hallo Sifas,
ich bin gerade dabei meine Gefährdungsbeurteilung zu bearbeiten. Bei der Risikobeurteilung stellt sich mir eine Frage bei der ich hoffe, dass Ihr eine Antwort wisst.
Wenn ich eine Risikobeurteilung durchführe muss dabi die zu tragende PSAgA schon mit berücksichtigt werden? Z.B. Die MA sind angehalten die PSAgA zu benutzen, da auch Ankerpunkte für diese vorhanden sind. Wenn ich nun die Tätigkeit beurteile, geh ich in der Risiobeurteilung davon aus das Sie diese nicht tragen?
LG und ein schönes Wochenende