Betriebsanweisung Mittelspannungsräume

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  • Hallo,

    habe da mal eine Frage, wir haben in fast allen unseren Hotels Trafos und Mittelspannungsanlagen, für das betreten der Räume eine Betriebsanweisung? Ich sag die Betriebsanweisung Traforaum erledigt sich von allein da dort das betreten verboten ist. Aber wie verhält es sich in den Mittelspannungsräumen, in einigen Häusern müssen die Techniker dort täglich rein um Zählerstände abzulesen.

    Hat damit jemand Erfahrung?

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  • Ich sag mal ganz einfach Unterweisung und GBU

    Gruß Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • ...und/oder je nach Ergebnis der GBU noch eine entsprechende Arbeitsanweisung. Diese sollte auf jeden Fall erstellt werden, sofern in der Anlage z.B. offene Niederspannungsgerüste vorhanden sind.

    Greetz JOBL

  • Guten Morgen nach Berlin ;)
    Zur Beantwortung Ihrer Frage gehen Sie wie folgt vor:
    Gemäß ArbSchG ist Dreh- und Angelpunkt immer die Gefährdungsbeurteilung. Danach ist erst einmal zu prüfen, ob eine elektrische Gefährdung vorliegt. Im Bereich der Niederspannung ist eine Gefährdung gegeben, wenn Personenen stromführende Teile berühren können. Bei Mittelspannung (ab 1 KV) gilt die Abstandsregelung. So gilt bei einem 10 KV Trafo ein Abstand (Gefahrenzone) von weniger als 120 mm (12 cm):
    Das Erreichen dieser äußeren Grenze der Gefahrenzone ist mit einer Berührung des unter Spannung
    stehenden Teiles gleichzusetzen.Dieser Abstand darf auch nicht mit Gegenstände, die den Strom leiten können, unterschritten werden, dabei ist ein feuchter Gegenstand natürlich als leitend anzusehen. Sinnvollerweise sollte der Sicherheitsabstand bei 10 bis 20 KV Trafos größer sein: in geschlossenen Räumen mindestens 1,5 m.
    Nun gehen Personen in den Raum, um irgendetwas dort zu machen: z.B. Schaltvorgänge, Sicherung austauschen, Zählerstände ablesen, Sichtkontrolle, was abzustellen/lagern
    :( oder auch nur um mal sauber zu machen. Diverse Vorschriften besagen aber, das das Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte oder bestimmte Tätigkeiten auch durch elektrotechnisch unterwiesende Personen durchführen dürfen. Zudem ist das Lagern von brennbaren Materialien grundsätzlich nicht erlaubt und der Zugang zu den Schaltschränken muss jederzeit sichergestellt sein.
    Ich schlage daher vor, eine Arbeitsanweisung zu erstellen, die den Umgang mit Traforäumen, Räume der MSHV und NSHV regelt. In dieser muss beschrieben werden, wie die Räume zu verwalten sind, wer Zugang dazu haben darf und welche Tätigkeit erlaubt sein können. Was dann nicht erlaubt ist, ist dann verboten.
    Liebe Grüße an allen tapferen SiFa
    Herbert
    PS: Eine entsprechende Arbeitsanweisung habe ich erstellt ^^

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  • Einfache Lösung:
    die Traforäume sind sowieso im Regelfall elektrische Betriebsräume, heißt der Zutritt ist nur für Elektriker, EuP, EFKfft u.ä. Personen erlaubt. Die anderen Anlagenräume auch als elektrische Betriebsräume (falls diese nicht bereits so ausgewiesen sind)definieren => Normschild "elektrischer Betriebsraum Zutritt nur für ...." anbringen (falls diese nicht schon hängen)und das Problem mit feuchten Lappen/lagern ist nach einer kurzen Betriebsanweisung erledigt.

    Nur als kleiner Gedanke!! :D