Gerüstklappen

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  • Guten Morgen zusammen!

    Hier mein erster Beitrag ^^ :

    Ich möchte hiermit gerne eine Diskussion ins Leben rufen. Und zwar geht es um das Thema Gerüstklappen und ob diese ständig zu schließen sind. Mein Stand war bis jetzt, dass die Klappe auf der Arbeitsebene zu schließen ist und alle anderen geöffnet sein müssen um eine eventuelle Flucht nicht zu erschweren. In dem Baustein der BG befindte sich jedoch die Angabe, dass alle Klappen unmittelbar zu schließen sind. Was ist dafür die Grundlage? Wie seht ihr das Thema?

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  • Klappen müssen immer geschlossen sein, da die gefahr besteht durchzufallen!...Fluchtweg soll wie woanders frei bleiben, also es darf nicht`s drauf stehen bzw. zugestellt sein!

  • Hallo Chrissie :)
    Kommt natürlich auch immer auf die GFB an. Wenn Du ein Schutzgerüst hast, wo MA oben auf das Gerüst aufsteigen und das Gerüst entlanglaufen, hast Du natürlich die Gefahr des Absturzes durch eine geöffnete Klappe. Meistens gehen die MA ja auch mal so über das Gerüst.
    Arbeitsgerüste müssen inzwischen mit einem Treppenturm versehen sein. Somit hast Du da die Problematik nicht. Ich tendiere auch dazu, dass die Klappen grundsätzlich zu schließen sind. Die Gefahr des Absturzes ist einfach zu groß.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    aus eigener Erfahrung, sollte geschlossen sein.
    Vor Jahren bin ich mal durch eine offene Durchstiegsklappe "gefallen", war kein freudiges Erlebnis :(

    Unabhängig davon, sollte beim Durchstieg auch auf dessen Zustand und richtigen
    "Einbau" geachtet werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • 8o Gerüstklappen müssen nach BGI 5101; Kapitel B45 Fassadengerüste; Pkt. Benutzung - geschlossen gehalten werden. Also nur zum Durchstieg öffnen, damit keiner Durchstürzen kann. In der Praxis sind sie meist im offenen Zustand mit Kabelbindern festgemacht 8o

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!

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