Hallo Sifas,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und brauche Hilfe. (Suchfunktion habe ich bemüht. )
Nach meiner Überzeugung darf ein NOTAUS/NOTHALT nicht zum "üblichen" Abschalten von Maschinen benutzt werden. Bin ich damit auf dem Holzweg?
Gemäß Maschinenrichtlinie ist eine Befehlseinrichtung zum normalen Stillsetzen und eine Befehlseinrichtung für das Stillsetzen im Notfall gefordert.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der beiden Befehlseinrichtungen ist damit vorgegeben und kann nur bei 100%-Überdeckung beider Funktionen in eine Befehlseinrichtung zusammengefasst werden.
Bei komplexeren Maschinen ist das Design und das Sicherheitskonzept der NOTAUS/NOTHALT-Funktion auch ausschließlich für den Notfall ausgelegt. Eine Verwendung zur "normalen" Abschaltung schließt sich damit aus. Oder?
Gruß, Niko.