Arbeitsschutzverantwortung in Outgesourcter Abteilung

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  • Guten Morgen,

    habe da mal eine Frage an euch die mir schon lange unter den Nägeln brennt:

    Bin ich als SIFA in einer Abteilung zuständig die Outgesourct wurde?

    Folgende Dinge sind evtl. zur Klärung noch nötig:
    -mein AG stellt nachwievor die Abteilungsverantwortlichen MA
    -die Maschinen gehören nachwievor uns
    -das Rep.Personal wird von uns gestellt
    -also unterm Strich hat die Fremdfirma nur ihre MA an den Maschinen zur Produktion

    Denke die Lösung steht im Überlassungsvertrag, kann mir da jemand zustimmen? (laut Personaler steht es nicht drin)
    Komme nicht weiter...ich zähl auf euch! :thumbup:

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  • Bin ich als SIFA in einer Abteilung zuständig die Outgesourct wurde?

    Wenn eine Abteilung outgesourcet oder geoutsourcet ausgegliedert und verselbstständigt wurde, dann ist sie wohl eine eigene Firma.
    Wenn sie eine eigene Firma ist, hat sie möglicherweise einen anderen WZ-Kode und gehört einer anderen BG an.
    Wenn Du eine SiFa mit einer Ausbildung nach dem Jahr 2000 bist, ist in solch einem Fall schon mal fraglich, ob Du überhaupt ohne Zusatzausbildung tätig werden darfst.
    Und die Tätigkeit für die ausgegliederte Abteilung bedarf eines zusätzlichen Vertrages, zusätzliche Beauftragung usw.

    Das Ursprungsunternehmen müsste Dir ggf. eine "Nebentätigkeit" gestatten ... also nicht ganz einfach, um hier "sauber" und rechtlich unanfechtbar zu bleiben.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi...

    interessant finde ich die gesamte Organisation der Ausgliederung:

    Zitat

    Folgende Dinge sind evtl. zur Klärung noch nötig:
    -mein AG stellt nachwievor die Abteilungsverantwortlichen MA
    -die Maschinen gehören nachwievor uns
    -das Rep.Personal wird von uns gestellt
    -also unterm Strich hat die Fremdfirma nur ihre MA an den Maschinen zur Produktion


    Heisst de facto doch nur, dass Eure Vorgesetzten an euren Maschinen Arbeiten von Fremdfirmenpersonal durchführen lassen, richtig?
    Dann gelten z.B. schon einmal die Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung (die ja auf das Arbeitsmittel bezogen sind) auch weiterhin. Und für die Umsetzung sind, unabhängig von der Bedienmannschaft die Abteilungsvorgesetzten zuständig.
    Wie ist aber jetzt die Weisungsbefugnis geregelt? Entspricht die dem AÜG oder welchen Weg habt ihr gewählt?

    Wie sieht es denn auf Ebene der Geschäftsführung aus?
    Ist "dein" Geschäftsführer auch Geschäftsführer der ausgegliederten Bereiche / Mitarbeiter?
    wie a.r.ni schon sagte ist dann auch die Frage der BG-Zugehörigkeit unter Umständen sehr entscheidend in der Frage ob Du überhaupt den Bereich betreuen darfst (auf der anderen Seite, wenn alle anderen Punkte geklärt sind und du mit der Betreuung der ausgegliederten Bereiche beauftragt wirst, kannst du ja so auch noch den Branchenspezifischen Teil der anderen BG mitnehmen und hast deine eigene Qualifikation und damit deinen Marktwert erhöht-> nur mal für dich persönlich)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Danke ersteinmal, ich werde wohl nicht darum kommen ein dringendes Gspräch zu führen.
    Da sind ja noch viele offene Punkte die ich jetzt nicht beantworten kann.

    Wie ist aber jetzt die Weisungsbefugnis geregelt? Entspricht die dem AÜG oder welchen Weg habt ihr gewählt?

    Kann ich jetzt so nicht beantworten.

    Wie sieht es denn auf Ebene der Geschäftsführung aus?

    Ist "dein" Geschäftsführer auch Geschäftsführer der ausgegliederten Bereiche / Mitarbeiter?

    Da kann ich nur sagen das es unterschiedliche Geschäfsführer sind.

    BG-Zugehörigkeit

    Danke für diesen Ansatzpunkt.

    Wenn ich neues erfahre melde ich mich erneut, sollen ja alle etwas von haben.