ausländische Mitarbeiter über Werkvertrag oder AÜG -> welche Unterlagen bei Zollkontrolle

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  • Hallo alle zusammen,

    ich versuche gerade eine Checkliste zu erstellen, mit der man überprüfen kann ob alle notwendigen
    Unterlagen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, ... für die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern vorhanden sind.
    Jedoch wird man aus den Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien nicht so Richtig schlau welche und
    in welcher Form Unterlagen vom Auftraggeber vorgehalten werden müssen, zwecks Baustellenkontrolle durch Zoll.
    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Danke schon mal im Voraus. :thumbup:

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  • Hi !
    Eigentlich liegt in der Frage schon ein guter Denkanstoss : einfach beim Zoll fragen, die werden wissen, was sie sehen wollen.
    Wenn die was Brauchbares kundgetan haben, gib mal bitte Laut !


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Moin.
    Ähhhh, EU-Bürger oder auch nicht EU-Bürger? Is die Fa. in Deutschland ansässig oder nicht?
    Zuerst benötigen die eine Arbeitserlaubnis (bei Polen z. B. ne A1-Bescheinigung. Weiß nicht, ob es bei anderen Nationalitäten auch so heißt, aber da is EU-Zeichen drüber). Hierzu kommt die Krankenversicherung (EU-Versicherungskarte. Der blaue Anteil auf der Rückseite der Versicherungskarte).
    Ist die Fa., für die die Leute arbeiten länger als sechs Monate in Deutschland tätig (nicht AÜG), muss diese bei einer BG gemeldet sein. Dazu dient i. d. R. ein deutscher Firmensitz.
    So kenn ich es bis jetzt. Berichtigen lass ich mich gerne, falls ich iwo falsch liege. Und wenn jemand gesetzl. Grundlagen dazu hat, wäre ich einer Quellenangabe auch net abgeneigt.
    Is mir immer nur so zugetragen worden, da ich mich damit nur am Rande (eher Abgrund) befasse. Dafür bin ich net zuständig. ^^

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • EU Bürger benötigen keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung. Nichts desto trotz sind sie gem. Freizügigkeitsgesetz §8 Ausweispflichtig. D.h. sie müssen ihren Pass und die Aufenthaltskarte ständig bei sich führen.
    Bulgaren und Rumänen benötigen noch, glaube bis Ende des Jahres, eine Arbeitsgenehmigung der ZAV.
    Ausserdem gbt es noch das Gesetz gegen Schwarzarbeit SchwarzArbG. Demnach müssen die Unternehmen auch Verträge, Rechnungen, etc. bereitstellen.
    Bei der Arbeitsagentur findest Du Merkblätter die recht hilfreich sind. Z.B. Merkblatt 7, 16, bzw. 16a. Fündig wirst Du unter Formulare, Suche mit den Stichwörtern Merkblatt und Ausländer.
    Das Problem ist die Vielseitigkeit der möglichen auszuführenden Arbeiten. Im Baugewerbe benötigst Du z.B. noch eine Einsatzplanung, die beim Bundesfinanzministerium eingereicht werden muss.
    Eine riesige Baustelle die Du da aufmachst ;)
    Nimm die für Dich geltenden Vorausetzungen und wende Dich an Dein zuständiges Zollamt, dann kannst Du nichts verkehrt machen.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl