Kundenschulung - Was wenn was passiert?

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  • Hallo,

    Wir stellen allerlei Handgeführte Profimaschinen (Handkreissägen, Stichsägen, Hobel, Bandsägen usw.) für den Zimmermann und den Schreiner her.

    Seit ca. 3Jahren haben wir ein extra Schulungszentrum wo Kunden von einem Anwendungstechniker alle Maschinen gezeigt bekommen und auch selber testen können.


    Jetzt meine Frage:

    Falls sich in so einer Schulung mal einer die Finger wegsägt oder ähnliches, Wer haftet? Müssen wir die Schulungsteilnehmer Sicherheitstechnisch Unterweisen mit Unterschrift?

    Manchmal sind auch Berufschulklassen mit ihrem Lehrer da. Wie verhält es sich da?


    Denke ihr könnt mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • ...seit ihr diejenigen, die die Verantwortung fuer eure Teilnehmer uebernehmt - schliesslich steigt im falle eines Falles i.d.R. auch eure BG mit ein. Bei Schulklassen ist das manchmal etwas anders, da hier besondere Versicherungen existieren - glaub' ich!!! Sicherheitseinweisungen in eurem betrieb gehoeren dazu, allerdings sollten diese auf die Schulung / das Thema zugeschnitten sein und nicht 40% der "Trainingszeit" in Anspruch nehmen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Herr Schmeiss,

    ja das ist so eine Sache und sollte ordentlich organisiert werden.

    In er Regel sind die Teilnehmer durch die entsendete Firma bei der jeweiligen BG unfallversichert. Kommt ein Hartz IV Empfänger zur Schulung oder Weiterbildung zu euch ist die Unfallversicherung auch geregelt.
    Kommt eine Privatperson zur Schulung, die keine private Unfallversicherung nachweisen kann wird's etwas brenzlig.

    Bei Schulklassen der Berufsschule (auch mit Lehrer) ist absolute Vorsicht geboten. Die Schüler sind über die GUV versichert oder als Auszubildender über ihren Arbeitgeber mitversichert.
    Wichtig! Lehrer haben oft nicht die nötige Sachkunde für einen sicheren Umgang mit elektrisch angetriebenen Handwerkzeugen. Und Schüler haben vor dem Gesetz eine gewisse Schutzpflicht (Altersbegrenzung), daß heißt ein Bedienen der Maschinen ist NICHT gestattet, es sei denn es würde zur Ausbildungszwecken dienlich sein.
    Innerbetrieblich würde ich die Gruppen die auf mein Betriebsgelände kommen feststellen und Bennen, dann eine Regelung für das sichere betreiben und Vorführen von firmeneigenen Werkzeugen ausarbeiten mit entsprechenden Betriebsanweisungen und Schulungsplänen ergänzen.

    Eine ordentliche Überwachung der Schulungswerkzeuge (Prüfung BGV A3 und Gefährdungsbeurteilung) sind unumgänglich.
    Auf jeden Fall und immer bevor eine Schulung beginnt ist eine sicherheitstechnische Unterweisung die das Verhalten der Teilnehmer steuern soll einzuleiten.

    ich hoffe ich konnte Dir helfen fürs erste.

    Grüße aus dem Hunsrück

    Stef