Moor zur therapeutischen Behandlung

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  • Hi Reinhard,

    wenn das direkt "aus der Natur" kommt, können da Tierchen und biolog. Arbeitsstoffe drin sein --> Mal schauen, ob da jemand analysiert hat.
    Bei Wärmeanwendung evtl Verbrennung, wäre aber schon ein Grober Anwenderfehler so hoch zu erhitzen.
    Ertrinken, wenn das ein entsprechend großes Vorratsgefäß ist. Ist ja in großen Mengen relativ flüssig gehalten.

    Aber sonst sehe ich da, allerdings aus einer gewissen Entfernung keine weiteren größeren Gefährdungen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ... Ist das ein Arbeits-und Gefahrstoff, ein Heilmittel? ...


    Ein Medizinprodukt.
    Gefahrstoffrechtlich dürfte es nicht eingestuft sein, da keines der Einstufungskriterien zutrifft. Wird es entsprechend erhitzt könnte es dann wieder in den Bereich der Gefahrstoffe kommen, denn Kälte/Wärme ist ja auch hier zu beachten. Zusätzlich ist der längere Umgang damit wohl Feuchtarbeit und es sind somit entsprechende Maßnahmen zu treffen.
    In wie weit hier die Biostoffverordnung zutrifft, da bin ich überfragt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Reinhard,
    laut Entwurf der neuen Biostoffverordnung, die im Oktober in Kraft treten soll, ist die Sicherheitseinstufung aller biologischen Stoffe, die sich frei zugänglich auch in der natürlichen Umwelt befinden im Sicherheitsbereich S1 weitgehend aufgehoben, solange es sich nicht um Anwendung im medizinischen Bereich/Labor handelt. Es gelten die normalen Hygienevorschriften. Siehe Bericht BAUA vom Biostofftag 2013 in Berlin.
    Liebe Grüße Cris