Beiträge von Deggendorf

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    Hallo Reinhard,
    laut Entwurf der neuen Biostoffverordnung, die im Oktober in Kraft treten soll, ist die Sicherheitseinstufung aller biologischen Stoffe, die sich frei zugänglich auch in der natürlichen Umwelt befinden im Sicherheitsbereich S1 weitgehend aufgehoben, solange es sich nicht um Anwendung im medizinischen Bereich/Labor handelt. Es gelten die normalen Hygienevorschriften. Siehe Bericht BAUA vom Biostofftag 2013 in Berlin.
    Liebe Grüße Cris