Wo wird die Gefahrgutkennzeichnung für Luftfracht definiert?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo, prinzipiell sind die Vorschriften ja wie folgt bekannt:

    1) Auf der Straße = ADR
    2) Per Schiene = RID
    3) Maritim (Seeverkehr) = IMDG
    4) Auf inländischen Wasserwegen (Binnenschiffe) = ADN
    5) Per Luftfracht = ICAO TI/ IATA DGR (Dangerous Goods Regulations)

    Bei ADR usw. sind genau die Symbole/ Kennzeichen vorgegeben. Wo genau muss ich hier aber bei der ICAO schauen? Ich kann dort keine Vorgaben finden.
    Ich habe hier geschaut: http://www.tes.bam.de/de/regelwerke/…iften/index.htm

    Ich meine also den Teil mit dem auf die Spitze gestellten Quadrat, Kontrastlinien usw.

    Danke für eure Hilfe.

  • ANZEIGE
  • Nur kostenpflichtige Quelle: IATA-DGR, 54th edition. (Link). IMHO Chapter 7 - Marking and Labeling.

    Ich persönlich würde das, eben aufgrund der akutellen Änderungen und Anforderungen, den entsprechenden Fachleuten (Luftfracht-Versendern) überlassen.

    Wenn es nur darum geht, Mitarbeitern die Label mal zu zeigen ... Grundsätzlich entspricht die Kennzeichnung den UN-Regulations (also die bekannten Gefahrzettel + UN-Nummer + Stoffname gemäß DGR), zusätzlich werden ergänzende Label eingesetzt.
    (Beispielbild)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Danke erstmal.
    Naja wir haben "gehört" das im Luftverkehr z.B. bei Klasse 3 der ergänzende Schriftzug erforderlich ist, bei ADR aber nicht.
    Das hätte ich halt gerne überprüft.

  • In der IATA unter 7.2.2.4 steht folgendes:

    "Falls in diesen Vorschriften nicht anders vorgesehen, kann nur ein Text zur Beschreibung der Gefahr in der unteren Hälfte (des) der Gefahrenkennzeichen zusätzlich zur Klassen- oder Unterklassen - Nummer oder Verträglichkeitsgruppe eingesetzt werden. Dieser Text sollte in Englisch sein, außer wenn vom Abgangsstaat anders verlangt. In solchen Fällen sollte eine englische Übersetzung hinzugefügt werden, wobei beiden Sprachen das gleiche Erscheinungsbild zeigen müssen."

  • ANZEIGE