Hallo
Brandschutz
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safety_at_work -
29. April 2013 um 13:47 -
Erledigt
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Hallo,
könnte man so stehen lassen.
Wobei Sie im Teil A oder B einen Fehler drin haben, bei A haben Sie eine Amtvorwahl beim Notruf und bei B keine.
Ferner sollte nach DIN 14096 noch in der allgemeinen Erläuterung zur Brandschutzordnung, der Geltungsbereich,
Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift sowie der Personenkreis angegeben werden. Bezüglich den
Meldeeinrichtungen, so würde ich noch den Standort bzw. Standorte von diesen angeben. Wo befinden
sich die Wandhydranten die es laut BSO gibt? Es fehlen die Hinweise zu den Standorten und der
Anwendung der Wandhydranten (Typ S ?).Was ist eigentlich mit externen Personen/ Firmen (z.B. Handwerker)?
Kommt ja immer wieder mal vor, dass man Handwerker im Haus hat und schnell auch Sachverhalte
wie feuergefährlichen Arbeiten (z.B. Lötarbeiten) usw...... Ich würde daher die BSO Teil B
entsprechend überarbeiten. Auch würde ich noch bezüglich Kinderwägen einen entsprechenden Absatz
in die BSO reinschreiben.Ferner, haben Sie den Teil B mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt?
Gruß
Simon Schmeisser -
Danke!
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Danke für die Vorlagen und deine Arbeit.
Allerdings habe ich ein klein wenig den Verdacht, das die jeweiligen Inhalte ein klein wenig an der jeweiligen Zielgruppe vorbeigehen.
Hier ein paar kleine Anmerkungen aus meiner Sicht:Die Brandschutzordnung A soll eigentlich allen Personen, die sich nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten, Hinweise zum sicheren Verhalten im Brandfall geben.
Ich würde in der Vorlage, auch wenn die Darstellung auf den ersten Blick sinnvoll ist, die Pictogramme zum Umgang mit Feuerlöscher und Wandhydrant rausnehmen.
Auch sollte IMHO bei den "brennenden Personen" der Hinweis auf das ablöschen rein.Die Brandschutzordnung B (enthält auch Teil A) soll doch allen Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, Hinweise zur Vermeidung von Bränden und weitergehende Hinweise zum sicheren Verhalten im Brandfall geben. Mir fehlt hier genau der Teil des vorbeugenden Brandschutzes, den ich in deiner Brandschutzordnung C wiederfinde. Bei den Hinweisen zum Verhalten im Brandfall würde ich den Umgang mit dem Feuerlöscher aufnehmen.
Die Brandschutzordnung C ist doch - zumindest habe ich es so im Gedächtnis - für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gedacht.
Ich kenne die BSO C als mehrseitiges bis ziemlich dickes Heft für Unternehmensleitung, Evakuierungsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, ... also Personen, die bei der Notfallplanung beteiligt sind, spezielle präventive Kontroll- und Überwachungstätigkeiten ausüben und im Brandfall bzw. bei einem Notfall organisatorische und taktische Aufgaben haben, die über die Aufgaben des "normalen" Mitarbeiters deutlich hinausgehen. (hier z.B. LMU München)Mir waren die Hinweise der Feuerwehr Essen zur Erstellung von Brandschutzordnungen eine gute Hilfe.
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Wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
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Hallo,
Ihre Vorlagen insbesondere im Post 3 (Teil A), entsprechenden nicht der DIN.
Auch die letzten Brandschutzordnungen, wie zum Beispiel der Teil C
haben deutliche Lücken im Inhalt. Im Teil C findet man Brandschutzhelfer, doch
welche Aufgaben haben die Brandschutzhelfer zum Beispiel?Wenn Sie aktuell mit der Erstellung von Brandschutzordnungen in
Ihrem Betrieb beschäftigt sind, würde ich Ihnen die Kontaktaufnahme
mit der zuständigen Brandschutzdienststelle empfehlen.
Von dort erhält man ab und zu dann auch entsprechende Leitfäden
oder Vorlagen der BSO, so wie sich das die Behörde vorstellt.Ansonsten finden Sie umfangreiche Informationen, auch in der
DIN 14096. Falls Sie die Norm nicht haben, im Normentwurfsportal vom
zuständigen NA, finden Sie aktuell den kostenlosen Entwurf der neuen
DIN 14096.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo
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Hallo,
aber aufpassen, die neue Kennzeichnung in der BSO nur aufnehmen wenn auch die
neue Kennzeichnung im Betrieb vorhanden ist.
Anm.: Mir ist aufgefallen das die angehängten Dateien etliche male runtergeladen werden, aber die Resonanz hält sich in Grenzen. Warum?
Keine Ahnung, generell ist aber der Anteil derer die sich hier an Brandschutzthemen beteiligen
sehr überschaubar.Gruß
Simon Schmeisser -
- Offizieller Beitrag
hallo safety ...
da gab es auf der 2. BGW-Fachtagung vom 12. bis 14. April in Dresden von Sven Czok einen vortrag, der sich mit der visualisierung von gefährdungsbeurteilungen beschäftigte:
https://sifaboard.de/index.php?page…0b6f38c6bad8a05
Eines seiner vielen beispiele war ein, von den kindern eines kindergarten selbst gezeichneter flucht- und rettungswegplan von ihrem kindergarten. Dieser wurde ebenso dort ausgehängt, wie natürlich ein nach DIN vorgeschriebener und gefertigter plan.
Ich finde dies ist eine geniale lösung.
Zum einen haben sich die kinder bei der anfertigung (natürlich unter anleitung und erläuterung der erzieher) intensiv mit diesem problem beschäftigt und kennen sich nun aus. Zum anderen können sie jetzt mit einem blick auf "ihren" plan mehr anfangen, als mit dem DIN-schema. Vielleicht wäre das auch in deinem fall eine zusätzliche und vor allem praktikable ergänzung für die inhalte der brandschutzordnung, die die kinder selbst betreffen. Der umgang mit feuerlöschern wird sicherlich nicht dazugehören, aber: Woher erfahren die kinder, dass es brennt? Wie können sie das haus verlassen? Wo sollen sie dann hingehen, wo ist der sammelplatz? ...usw.
peter
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Ganz herzlichen Dank für die Unterlagen.
Die dargestellte Methode könnte gerade auch bei uns ein interessanter Weg sein. Mal mit den Kollegen diskutieren, ob und wie wir eine Beteiligung umsetzen können. -
Hallo,
und das wurde von den BS-Dienststellen auch akzeptiert?
Hier noch der Hinweis zu einer BSO in "leichter Sprache":
http://www.mission-sicheres-zuhause.de/app/download/5…df?t=1354017951
Gruß
Simon Schmeisser -
- Offizieller Beitrag
Zitat... ja, simon, das hat der autor auch ausdrücklich bestätigt. Schließlich gibt es ja trotzdem auch noch die "reguläre" brandschutzordnung nach DIN, wie ich ja oben bereits schon erwähnt habe.
peter
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Hallo alle zusammen,
ich habe euch mal eine Brandschutzordnung von uns beigefügt.
Ich habe des öffteren mit Brandschutzbehörden und dem LAV auf Brandschutzschauen zu tun. Diese Art wurde bisher immer als ausreichend und gut empfunden. Vieleicht hilfts.
Diese Brandschutzordnung muss noch den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.
Gruß Thorsten