Arbeitszeit der Sicherheitsbeauftragten

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  • Hallo
    was mich interessiert, werden die durchschnittliche Schülerzahl bei der Berechnung der einsatzzeiten mit bedacht oder nur die Lehrer?
    Wenn nur die Lehrer "berechnet" werden könntest du doch evtl. als "Deal" vorschlagen, das mindestens. 50% der Lehrer für die 3tage zur Sibe- Schulung gehen und grundsätzlich (möglichst) alle "handwerklich" tätigen Lehrer.
    Vielleicht wäre das ne Möglichkeit. Denn dadurch koennte evtl höhere Einsatzzeiten der Fasi vermieden werden.

    Mir ist schon klar das dies ein Kompromiss ist der vielleicht etwas von der "Norm" abweicht und bestimmt nicht optimal ist. Es wäre aber eine Möglichkeit.... Und dann koennte regelmäßig ein Erfahrungsaustausch angeregt werden. (Ausserhalb der ASA-Sitzung, an der dann ggf. aus Budgetgruenden nicht alle Sibes teilnehmen.)

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Hallo Snoopy!

    Die Sifas sind nur für die Lehrkräfte da.
    Hausmeister, nichtpädagogische kräfte, Sekretärin sind vom Schulträger bestellt und in deren Wirkungsbereich.
    Schüler sollten vom GUV betreut werden.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo a.r.n.i.!
    Hier ein Hinweis, wie sich Deine BG das mit dem Sibe vorstellt:

    ... welche "meiner" BGn sprichst Du mit Deinem überflüssigen Beitrag an mich an? (Als Freiberufler falle ich unter verschiedene BGn, die ich in meinem Profil auch genannt habe.)
    Du hast nach Einsatzzeiten für einen SiBe gefragt, ich habe Dir einen Vorschlag für die Herangehensweise gemacht.
    Wenn Du damit nichts anfangen kannst oder es Dir nicht passt, dann stelle ich auch mal eine Frage:
    Möchtest Du in Zukunft noch einmal einen Vorschlag von mir? :cursing:
    Und ich nehme Dir die Antwort ab: "nein". :evil:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Macht mal langsam, Leute.
    Das autonome Regelwerk der Unfallversicherer an staatlichen Schulen gilt, wenn überhaupt, nur(!) für den inneren Schulbereich, nicht für die Schüler.
    Für den Bereich der Schülerunfallversicherung (äußerer Schulbereich) sind, wenn überhaupt, nur Empfehlungen gegeben (GUV-SI).

    Als Grundlage kann zunächst einmal ein Blick in die GUV-SI 8064 "Sicherheit in der Schule" Klarheit über die "Rollenverteilung" bringen.

    Je nach Bundesland können die Unterschiede bei der Umsetzung, sowohl im inneren Schulbereich als auch im außeren Schulbereich erheblich sein. Die Länder haben dazu entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen. (Hier z.B die Verwaltungsvorschrift aus NRW).

    Für Baden-Württemberg gibt es von der UK-BW eine nette Präsentation zu den Aufgaben des SiBe im Schulbereich, auch aus BW der Arbeitsschutz-Link zum Kultusportal. Die UK-Nord hat dieses Merkblatt veröffentlicht.

    Flügelschraube:
    Ich befürchte auch, das ein Teil der Beteiligten nicht zwingend über das erforderliche und notwendige Hintergrundwissen verfügt, speziell was das Thema "Aufbauorganisation" angeht.
    Die Tätigkeit des SiBe kann nicht an einem Zeitfaktor festgemacht werden, die Tätigkeit erfolgt ja nicht gezielt, sondern "by the fly", sprich im Vorbeilaufen.

    Ich persönlich denke, das sich hier alle Beteiligten (Schulleiter, Lehrervertreter, Schülervertreter, SiBe, SiFa, UK, ...) an einen Tisch setzen sollten, um ein für diese Schule passendes Konzept zu erstellen.
    Wie die Aufgabenverteilung letzten Endes aussieht, ob ein SiBe für den inneren Schulbereich ausreicht, wie der Schutz der Schüler aussieht ... das alles hängt von den landesrechtlichen Vorgaben und der individuellen Organisation des inneren und äußeren Schulbereichs ab.

    Schule ist eh so ein heikles Thema. Für Lehrer (als betriebliche Ersthelfer) reicht je nach Bundesland ein auf die Hälfte(!) verkürzter Erste-Hilfe-Kurs aus; Es gibt ein Bundesland, in dem auch ein nicht "schwimmfähiger" Lehrer Schwimmunterricht erteilen darf - ohne weitere Aufsicht im Schwimmbad, Legasteniker dürfen (aufgrund der Antidiskriminierungsregelungen richterlich bestätigt) Deutschunterricht erteilen, ... naja ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)