zulässige Höhe auf einer Arbeitsbühne (Hochregal)

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  • Hallo zusammen,
    erst einmal eine kurze Erläuterung des Sacgverhaltes.

    Wir haben Arbeitsschränke für verschiedene ARbeitsmittel usw.

    Darüber haben wir eine begehbare Arbeitsbühne/Fläche gebaut und benutzen es als Lagerfläche.

    Es ist begehbar gebaut, allerdings nur in gebückter HAltung.

    Wir legen dort z.B. Kisten mit leeren Ordnern usw. ab.

    Also nichts was wir ständig bzw. täglich brauchen.

    Nun meine Frange an euch: wieviel Platz muss / sollte zwischen dem Boden (Arbeitsbühne) und der Decke sein / muss?

    Ich finde leider nichts, aber für jegliche Hinweise usw. wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Michael

    P.S. warum ich Frage, klar es gab einen kleinen Arbeitsunfall dort (Kopf angehauen und die Wunde musste geklammert werden)

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  • Hi !
    Da frage ich zunächst mal nach der erforderlichen Prüfung dieser Selbstbaueinrichtung !?
    Dazu erstmal dies hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&

    Ist der Bau- und Prüfaufwand, gemessen am Nutzen, nicht etwas hoch, wenn man ein begehbares Regal zumal nicht begehen, sondern nur "bekriechen" kann ? Für leere Ordner ???

    Ich würde das Ding räumen, sperren, abreissen, einschmelzen. In dieser Reihenfolge.


    Gruss vom Thomas, der heute noch dringend mal was kaputt machen will :D

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo zusammen,

    danke erst einmal für eure Tipps und Ratschläge.

    Die Höhe ist ja nicht so gering das man kriechen muss sondern wie ich schon beschrieben hatte, nur in gebückter Haltung zu begehen.

    Absturzsicherung ist komplett vorhanden und ein Hinweisschild "Helm zu tragen" ist auch direkt an der Treppe angebracht.

    ;) natürlich sind auch dort Helme für das betreten der Bühne ausgelegt ;)

    Gefährdungsanalyse gibt es keine. Der Fach-vorgesetzter hat mich heute so seltsam angeschaut ^^ als ich danach (inkl. Arbeitsanweisung) gefragt habe.

    Na ja, werden diese mit ihm zusammen bald angreifen.

    LG Michael

  • Ich nochmal....
    Ist das Teil mal für einen anderen Einsatz gebaut worden ? Wenn nicht, wüsste ich gerne, wie ihr das Klopapier lagert !? :D
    Aber im Ernst, es gilt, Gefährdungen nach Möglichkeit zu vermeiden (Maßnahmenhierarchie) und das lässt sich hier recht einfach umsetzen, wenn man die Ordner zugänglicher und damit personalfreundlicher lagert. Und wie gesagt, die Prüfung kommt noch dazu.


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Hallo!

    Ganz so kritisch wie meine Vorredner sehe ich die Situation nicht.
    Selbstverständlich gibt es Kriechkeller, in denen selten eine personenbewegung stattfinden muss.
    Es gibt zu Hauf Räume in Walmdächern z.B. wo natürlich in Schadesfällen, gearbeitet werden muss.
    In meiner Nähe fand Bergbau in Flözen statt, die praktisch nur im Kriechgang erreichbar und bearbeitbar waren.

    Bereitstellung von Anstoßkappen mit einer dringenden Unterweisung kann ich mir durchaus als völlig ausreichend vorstellen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Na ja, ich hab Kohle in steiler Lagerung bei einer Mächtigkeit von 80 cm (abzüglich Ausbau) abgebaut, das geht alles. Ich finde hier nur den Aufwand recht gross, den man dem Verantwortlichen auch noch nachhaltig eintrichtern muss, vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung, denn da kann's ja auch noch Überraschungen geben...

    Glück Auf vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"