SiFa Aufgaben in Betrieb anderer BG übernehmen ?

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  • Hallo zusammen,

    im Dezember habe ich meine letzte Präsenzphase (hoffentlich) und bin dann SiFa bei der BG Druck und Papier.
    Wie sieht es aus, wenn ich in einer anderen BG ( speziell in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) SiFa Aufgaben übernehmen will ? Meine Frau hat ein Friseurgeschäft mit 4 Angestellten und müsste ja auch eine Betreuung durch eine SiFa bekommen. Kann ich das, trotz unterschiedlicher BGen, übernehmen ? Gibt es da bei euch schon Erfahrungen ?

    Danke schonmal vorneweg

    Thomas

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  • Hallo Thomas,
    wenn du für einen Betrieb tätig bist, der nicht der BG Druck und Papier angeschlssenb ist(wo du deine Ausbildunggemacht hast). Must du eine Prüfung bei der BG ablegen wo der Betrieb angemeldet ist.

    Gruß
    Lothar

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Thomas,
    grundsätzlich ist ja die Ausbildung zur Sifa bei allen BG´s gleich.
    Unterschieden wird ja nur noch bei der P5 (die Fachspezifische Ausbildung bei der jeweils zuständigen BG) dort ist auch die LEK 4 zu absolvieren. Du müsstest also die P5 und die dazugehörige LEK 4 beim BGW zusätzlich machen um auf diesem Gebiet tätig werden zu dürfen.
    Ist aber beim BGW ganz einfach, es gibt keine Präsenzphase 5 mehr, das ganze (einschließlich der LEK 4 läuft über CD, welche du beim BGW in Dresden anfordern kannst und zuhause bearbeiten kannst. Musst dann nur noch einen Prüfungsbogen anfordern-ausfüllen und zurückschicken)
    solltest du dazu noch Fragen haben, melde dich....

    herbert

  • ... für die schnellen und kompetenten Anworten ! Denn wart`ich mal ab, ob ich es im Dezember hinkriege und mache dann direkt die fachspezifische Prüfung (bei der BGW) nach.

    Grüße

    Thomas

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  • Herbert hat völlig recht, aber auch Chris bringt einen wichtigen Punkt mit ein.
    Einige BGen verzichten auf einen weiteren fachspezifischen Teil (P5) und erkennen die Ausbildung an. Also bei der entsprechenden BG anrufen und fragen. Sollte diese auf eine weitere P5 verzichten, dies schriftlich bestätigen lassen. Zuständig ist immer die Abt. Ausbildung.
    (natürlich wäre die Prüfung für weitere Betriebe von Vorteil)

    Viel Glück Andreas

    :D :D Lass dir das wenigstens anständig entlohnen :D :D