Abfallverbringung von Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen

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  • Hallo,

    wir müssen u. U. einen gefährlichen Abfall von Sachsen-Anhalt nach Nds. transportieren.

    Dieser Abfall fällt im Zuge von Wartungsarbeiten an. Über Menge kann ich keine Auskunft geben, ist ein wenig anlagenspezifisch. Mehr als 100 kg werden es aber nicht werden.

    Frage: Gibt es Möglichkeiten, die Entsorgung in Nds. bei unserem Haus- und Hofentsorger durchzuführen oder muss der Abfall im Ursprungsland entsorgt werden?

    Danke bereits jetzt!!

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  • Moin,

    Was meinst du mit Ursprungsland? Ich gehe davon aus Deutschland.

    Wenn Deutschland, dann kann dein Haus- und Hofentsorger das Material entsorgen/verwerten. Dass setzt allerdings voraus, das dein Entsorger die entsprechende ASN in seinem Katalog hat bzw. er einen entsprechenden ESN/VSN besitzt. Ob du ihn mit Sammler rüberbekommst kann ich dir nicht sagen.

    Es kann auch sein das du den Abfall bei der NGS andienen must. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch.

    Wer andere Infos hat, ich lerne gerne dabei.

    Gruß

    Andreas

  • Mmmh,
    die IHK Köln sagt dazu, es könne unter Umständen durchaus eine Gemehmigung fällig werden, je nach Einstufung der Abfälle und deren Entsorgungsmassnahme.
    http://www.ihk-koeln.de/Abfalltranspor…rbringung.AxCMS

    Mal wieder eine interessante Fragestellung, bin mal auf das Ergebnis gespannt.
    Was is'n das für ein geheimnisvoller Stoff ? Muss ich die Fenster geschlossen halten ? :D

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Auch Moin,

    also in Deutschland sind die Grenzen ja nu wech.
    Wie schon geschrieben, muss Dein Entsorger den Abfall befördern/lagern/verwerten/entsorgen dürfen.
    Wenn er Entsorgungsfachbetrieb ist, Zertifikat schicken lassen, da stehen alle Schlüssel drin die er darf.
    100 kg gehen über Sammelentsorgungsnachweis ( bis 20t einer Abfallschlüsselnummer/a)
    Am besten den Sammelentsorgungsnachweis auch schicken lassen, dann siehst du auch wer entsorgt/verwertet.
    Am einfachsten ist, Du suchst den passenden Abfallschlüssel und fragst damit Deinen Entsorger.

    Die Länder können zur Sicherstellung der umweltverträglichen Beseitigung Andienungs- und Überlassungspflichten für gefährliche Abfälle zur Beseitigung bestimmen. Andienungspflichten für gefährliche Abfälle zur Verwertung, die die Länder bis zum 7. Oktober 1996 bestimmt haben, bleiben unberührt. Da am besten die zuständige Behörde fragen. Die Fragestellung hatte ich in Hessen oder NRW noch nicht.

    Was zum Teufel wollt ihr da loswerden??? :D

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • für gefährliche abfälle zur entsorgung besteht eine andienungspflicht, d.h. die abfälle können nicht ohne weiteres zur entsorgung von sachsen-anhalt nach niedersachsen entsorgt werden. es gibt einen kleinen kunstgriff, wenn man selber der erzeuger ist. einfacher ist es wenn man den abfall verwerten kann ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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