Gefährdungsbeurteilung Tabakverarbeitung

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  • Hallo und guten Morgen,

    ich stehe da vor einem kleinen Problem...

    Ich bin zur Zeit noch in der Ausbildung zur Sifa, habe schon die P1,P2 und LEK 1 hinter mir und jetzt kommt mein Arbeitgeber(Cigarren und Cigarilloherstellung) auf mich zu und delegiert mir die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für unsere Firma.

    Jetzt mein Problem...ich muss komplett von Null anfangen :cursing: es gibt in dem Sinne noch gar keine Gefährdungsbeurteilung in der Firma unsere alte Sifa (Betriebsleiter) hat sich in dem Bereich um nichts gekümmert. Ansich weiß ich ja wie eine Gefährdungsbeurteilung aussieht und was alles Dokumentiert werden muss aber ein Problem stellt sich mir!

    Wann beurteile ich nach dem Arbeitsbereich, nach der Berufsgruppe oder nach der Tätigkeit???? Oder reicht es aus generell nach einem Arbeitsbereich zu beurteilen.

    Unsere Firma ist so aufgebaut:

    Betrieb 1 Herstellung:

    Betriebsbüro
    Kantine
    allgemeiner Bereich (Putzfrauen,Maler,Maurer,Gärtner,Nachtwächter,Klima)
    Wareneingang/Versand mit angeschlossenem Hochregallager
    Werkstatt(Schlosserei) mit Ausbildung
    Tabakaufbereitung
    Herstellung
    Verpackung

    Betrieb 2

    Verwaltung(Ausbildung)
    Außendienst
    Wareneingang/Versand
    Weiterverarbeitung
    Werkstatt
    Kantine
    allgemeiner Bereich (Putzfrauen,Maler,Maurer,Gärtner,Nachtwächter,Klima)
    Warentransport zwischen den Werken (LKW)

    Über Info´s von Euch würde ich mich freuen!!

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

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  • Hallo,

    im Grunde genommen, hast du doch deine Aufstellung schon selber erstellt :D

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • ^^ ja das wäre ja für die Gliederung nach dem Arbeitsbereich...

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Hallo ZX........,

    wenn du konkrete Sachen brauchst, gerne eine PN an mich. Ich habe aus meinem Umfeld eine kleine Sammlung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zx...,

    wäre doch eine schöne Aufgabenstellung fürs Praktikum :thumbup:
    und bis dahin könntest du noch genügend Informationen sammeln bzw. erfragen!


    Vielleicht kannst du ja deinen AG überzeugen das er sich noch ein bißchen in Geduld übt.

    Gruß aus dem Bergischen Land

    Dieter

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  • Sieht doch gut aus,

    aus meiner Sicht fehelen noch

    1. Wartung und Instandhaltung Maschinen und Anlagen (Schlosser),
    2. Werkstatt Elektro
    3. Wartung und Instandhaltung Maschinen und Anlagen (Elektro)

    Das Waren soweit denke ich die Tätigkeitsbezogenen. Hinzu kommen ja noch die Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffv. Sowie die Gef.-Beurt nach BetrSichV.

    Du siehst, arbeitslos ist für dich ein Fremdwort. :thumbup:

    Weiter könnte man Fragen: Wie stehts mit dem Ex-Schutzdokument?

    Viel erfolg. Das ist wirklich eine Super Praktikumsarbeit, Sprich mal mit deinem TAB.

    Gruß

    Andreas

  • ja das stimmt von dem Standpunkt aus habe ich es noch gar nicht gesehen :D

    Aber würde das nicht den Rahmen einer Praktikumsarbeit sprengen ?? Sollen ja nur um die 20 Seiten sein....

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Moin Zx...,

    dann schildere in der Praktikumsarbeit zunächst das Gesamtproblem (Beurteilung der Betriebe 1 u. 2 mit den Teilbereichen Betriebsbüro, Kantine usw.) und führe die GFB im Praktikum beispielhaft, z. B. nur für die Werkstatt, durch.

    Damit hast Du an einem Teilsystem beschrieben, wie Du für das gesamte System verfahren willst (oder schon verfahren bist).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.