Begrenzte Menge nach 3.4 UN 3077

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  • Moin zusammen,

    brauche dringend Hilfe...
    haben die UN 3077 Umweltgefährrdender Stoff fest, N.A.G. (Zinkoxid)
    Ich kann diesen Stoff doch in begrenzter Menge nach 3.4 in zwei zugelassenen Verpackungen je 4 kg verschicken oder nicht????

    Im Vorraus schonmal danke! ?( ?( ?(

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  • Hallo,

    hatten das Thema Versand von Gefahrstoff bei uns letztens auch gehabt. Bei uns ging es um die Warnaufkleber UN 3077. Die Mengen weiß ich jetzt so nicht mehr. Wichtig ist aber, das das Paket mit dem Warnaufkleber UN 3077 kenntlich gemacht wird. Das Transportunternehmen auch fragen, ob diese es transportieren. Diese geben weitere Informationen. So welche Verpackung genommen werden muss, wie darin zu verpacken ist, Menge, Warnaufkleber usw. Bei 4 kg dürfte aber kein Problem sein.

    Grüße aus Neuwied

  • Hallo Stev80,

    ja du kannst diesen Stoff in begrenzter Menge je 4 kg verschicken. Die Grenze liegt bei 5 kg gemäß ADR 2013 Tabelle 3.2
    Hierfür kannst du das Kennzeichen gemäß 3.4.7 ADR verwenden.
    Die Verwendung von UN-geprüften Verpackungen ist für begrenzte Mengen nicht vorgeschrieben, jedoch muss sie stabil sein.
    Die Angabe UN 3077 wird bei der Versendung von begrenzten Mengen nicht zusätzlich aufgeklebt.
    Du musst aber den Beförderer vor der Beförderung über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren, alles in nachweisbarer Form.

    Viele Grüße
    Christin

  • Vielen Dank euch beiden!!!
    Manchmal steht man echt auf dem Schlauch obwohl es so einfach sein kann...

    Euch noch einen schönen Tag und vielen Dank

  • Hi,

    was ich bis jetzt gelesen haben, spielt die Menge beim
    Gefahrstoffversand hinsichtlich der UN Aufkleber keine Rolle. Der Aufkleber mit der Aufschrift UN 3077
    als Beispiel muss immer auf das Versandstück geklebt werden. Dieses
    steht bei allen Speditionen und auch so in der ADR Kapitel 5.2.1.1 drin. Da wir bei uns
    dieses Problem hatten. Speditionen geben bei nicht kenntlichen Versandstücken mit Gefahrgut strafen und alle Kosten die entstehen wenn es zu einem Unfall kommt an den Lieferanten (Fahrzeugreinigung usw.) weiter. Laut Bußgeldkatalog kommen auf den Verpacker und den Geschäftsführer Geldstrafe von bis zu 500 Euro oder mehr zu, wenn die Kenntlichmachung fehlt.

    Grüße aus Neuwied

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  • Hallo Charlie,

    Stev80 will begrenzte Mengen versenden und im Kapitel 3.4 ist unter 3.4.1 e) nicht 5.2.1 genannt.
    Von daher muss die UN-Nummer auf dem Versandstück nicht angebracht werden.

    Viele Grüße
    Christin

  • So in der Art schaut jetzt meine Aussenverpackung aus und dies ist laut ADR 3.4 Begrenzte Menge ausreichend

    Einmal editiert, zuletzt von Stev80 (18. März 2013 um 05:12)

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