Prüfung Gasleitungssystem

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  • hallo Mitstreiter,

    ich habe gestern ein sehr merkwürdiges Prüfprotokoll "Gas" auf den Tisch bekommen.
    In diesem sinngemäßen Wortlaut:
    "Alle gasführenden Leitungen wurden überprüft und sind in Ordnung"
    Ort, Datum Gez.: XYZ, Installateur

    Ich kenne mich mit den Vorgaben nun echt nicht aus, aber dies kommt mir nun doch sehr dürftig und seltsam vor :D
    Kennt sich einer aus und kann ein paar Hinweise geben?

    Gruß Fritz

    p.s. Auf vorhandene Druckminderer, Flammrüeckschlagsicherung und Art des Gases wurde garnicht eingegangen

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hi Fritz,

    möglicherweise geht es darum, zu dokumentieren dass die Gasleitung weiterhin "auf Dauer technisch dicht" sind.
    Der punkt ist für den Ex-Schutz wichtig, weil Du in diesem Falle davon ausgehen kannst, dass durch die Gasleitung keine Explosionsgefahr besteht und somit keine Ex-Zone rund um die Galsieitungen besteht. Aber das ist nur eine Vermutung, und in jedem Fall ist die Aussage für einer derartige Prüfung ausgesprochen dürftig.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • mal kurz die Angaben zur Betriebsstätte:
    Ringleitung Ausführung Kupfer gelötet (hart) 18mm
    Labor mit 14 Gasentnahmestellen --- Bunsenbrenner
    2 Abnahmen für Lötstellen
    1 Abnahme Schmelzvorrichtung

    Die CU Leitungen führen bis an den jeweiligen Platz, der Anschluß an die Bunsenbrenner ist mit zugelassenen Schläuchen gestaltet. Hier habe ich teilweise schon eine Überschreitung der Nutzungsdauer festgestellt.
    Anschluß Lötstelle und Schmelzvorrichtung mit Gas- Sauerstoffschläuchen, Flammrückschlagsicherung

    Gruß Fritz

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hallo Udo,
    danke dir für die Info.
    Dieses Protokoll leuchtet mir viel eher ein. Ich nehme an der Inst. erfüllt zwar die Voraussetzungen, hat sich aber mit der Sache nicht auseinander gesetzt.
    Werde ihm die sache mal vorlegen.

    Gruß Fritz :D ^^

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hätte da auch mal ne Frage dazu.

    In welchen Abständen muss man denn eine Gasleitung prüfen lassen?

    Wir betreiben mit Erdgas 4 Glühöfen an denen befinden sich auch die Gaswarngeräte.

    Die gesamte Gasleitung wurde allerdings noch nie überprüft (außer bei Inbetriebnahme).

    MUSS man die Regelmäßig prüfen und wenn ja in welchen Abständen.

    Danke

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

  • Wenn es allgemein um das Thema Prüfungen von Flüssiggasanlagen geht, empfehle ich als erstes einen Blick in die GUV-V / BGV D34, insbesondere Abschnitt IV.
    In der Regel sollen Flüssigasanlagen mit ortsfesten Verbrauchern mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und korrekte Aufstellung geprüft werden.

    Ich sollte richtig lesen ... :pinch: Erdgas ...

    Für die Prüfung von Erdgasanlagen sind die DVGW-Arbeitsblätter DVGW-G 1010 und DVGW-G 600/TRGI maßgeblich.
    Hier könnte es sinnvoll sein, sich mit dem Gaslieferant / Stadtwerke zusammenzusetzen und Art, Umfang und Zeitabstand der Prüfungen festzulegen.

    Nachtrag: hier noch ein paar ergänzende Informationen auf der Homepage des DVGW

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)