Mitarbeiterwohnung Brandschutztechnisch bewerten

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  • Hallo,

    wir haben ein Haus wo bis zu 40 Saisonarbeitskräfte wohnen. Ich weiss nicht worunter das jetzt fällt. Sind das wie Wohnungen zu bewerten oder ist das eine Herberge? Welche Richtlinien muss ich beachten? In Fragen zu Anzahl Feuerlöscher? Notausgänge? Rauchmelder? ...

    Danke

    Jan

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  • Hallo,

    wie darf man sich das vorstellen? Zum Beispiel:
    Jeder einzelne eine in sich geschlossene Wohneinheit (Küche/Kochnische, Bad etc.)?
    Oder handelt es sich um Mehrbettzimmer?

    Welche Anforderungen je nach Ergebnis daraus resultieren, können Sie ggf. der
    Beherbergungsstättenverordnung/ Landesbauordnung Ihres Bundeslandes
    entnehmen.

    Anmerkung: Schauen Sie doch mal in die jeweiligen Anwendungsbereiche, was
    zutreffen kann:

    Zum Beispiel Muster-Beherbergungsstättenverordnung:

    § 1 Anwendungsbereich
    Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten.
    § 2 Begriffe
    (1) Beherbergungsstätten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die ganz oder teilweise für die Beherbergung
    von Gästen, ausgenommen die Beherbergung in Ferienwohnungen, bestimmt sind.
    (2) Beherbergungsräume sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge
    unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum.
    (3) Gasträume sind Räume, die für den Aufenthalt von Gästen, jedoch nicht zum Wohnen oder Schlafen
    bestimmt sind, wie Speiseräume und Tagungsräume.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    also

    das sind Mehrbettzimmer und unten gibt eine groß Küche.

    Die Beherbergungsstättenverordnung hatte ich auch schon gesehen aber genau wegen den Punkte die du per Copy und Paste eingefügt hast finde ich passt die nicht.

    Denn das sind keine Gäste. Ein Hotel hat Gäste und eine Herberge hat Gäste.

    Das sind aber Mieter die teilweise das ganze Jahr dort leben. Also Ich finde das ist eine Wohngemeinschaft. Also definitv keine Gäste.

    Daher finde ich passt die Beherbergunstättenverordnung nicht.

  • Zitat

    In Fragen zu Anzahl Feuerlöscher? Notausgänge? Rauchmelder?

    Noch ein paar Anmerkungen:
    Feuerlöscher /Rauchmelder
    ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
    Stichpunkte
    Leicht zu Bedienen, erreichbar
    mindestens je Etage 1
    Ambesten Schaumlöscher machen nicht so viel Dreck wenn damit gespielt wird

    Notausgänge
    ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan


    Rauchmelder
    Rauchmelderpflicht? Je nach Bundesland
    Aber => Schlafraum und Fluchtweg sind eigentlich Stand der Technik


    Unabhänig von Vorschriften
    Aufsicht Verantwortlicher sollte die Sprache der Bewohner verstehen
    Wenn die Kerle(auch Frauen) sich wohlführlen arbeiten Sie besser!
    Rückzugsmöglichkeiten schaffen (Absperrbarer bereich)

    Gruß
    Weinbär

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  • Moin.
    Unabhängig von meiner Antwort können natürlich bundeslandspez. Sonderbaurichtlinien existieren, die ich nicht kenne. Also mich nich gleich aufm Scheiterhaufen verbrennen ;)
    Ist ein Schwesternwohnheim eines Krankenhauses eine Beherbergungsstätte? Nein.
    Ist ein großes Kompaniegebäude oder sind Unterkunftgebäude in Kasernen der Polizei Beherbungsstätten? Nein.
    Das sind Wohnheime oder einfacher Wohnraum und werden den MAn, die keine Gäste sind, zur Nutzung überlassen. Wie ein Studentenwohnheim mit mehreren Wohngemeinschaften.
    Eine JVA würde ich jetzt auch nicht unbedingt als "Beherbergungsstätte" bezeichnen wollen ;) Ich sach nur Flucht- und Rettungswege :D
    Dieses Unterkunftsgebäude wird meiner Ansicht nach, wie ein normales Wohngebäude behandelt, da es sich um einzelne, abgetrennte Wohneinheiten handelt. Dazu müssen natürlich grundsätzliche Punkte erfüllt sein. Dazu aber mehr in der geltenden Bauverordnung.
    Wobei ich in diesem Fall da mit Sicherheit mehr Rauchmelder (sofern nicht bereits vorgeschrieben) und Feuerlöscher vorsehen würde, als notwendig. Allein schon weil das Schadensausmaß bei einem Brand, je nach Bewohneranzahl, katastrophal sein kann.
    Meiner Ansicht nach keine Beherbergungsstätte, jedoch kann man natürlich diese Baurichtlinie anführen, um bei Eintreten eines Brandes das Ausmaß zu reduzieren.
    Bei Rückfragen würde ich mich auch die zuständige Brandschutzdienststelle wenden. Die kennen die vor Ort gelten Vorschriften im Detail und vllt sogar mal einen Termin zur Brandsicherheitsbegehung vereinbaren. Schaden kanns net. Aber vorher fragen, obs was kostet ;)
    Vllt is ja doch eine Beherbergungsstätte oder wird von denen zumindest so behandelt, da vllt nur die "Gast-Komponente" fehlt aber der Rest genau diesen Bedingungen entspricht.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Danke für die Beiträge. Ich habe dadurch gemerkt das das nicht so ein einfaches Thema ist. Ich habe dem Chef empfohlen das ich mit einem Brandschutzingenieur in Kontakt treten soll, weil ich nicht die Kompetenz habe das zu bewerten. Dem hat er zugestimmt.
    Auch wenn mir keiner Konkret geholfen habt, habt ihr mir gezeigt das ich es nicht wissen muss. Und das ist war auch eine sehr wichtige Hilfe.

  • Auch wenn mir keiner Konkret geholfen habt, habt ihr mir gezeigt das ich es nicht wissen muss. Und das ist war auch eine sehr wichtige Hilfe.


    Nicht konkret geholfen? Für die von Dir gegebenen Informationen schon. Eine konkrete Beurteilung findet immer vor Ort und anhand des Zustands, der Baupläne und der Wartungspläne statt.
    Du hast es aber richtig für Dich bewertet. Du bist damit überfordert, was keine Schande ist. Im Gegenteil. Du versuchst das an jemanden zu geben, der sich damit auskennt :thumbup: Nix anderes machen wir doch auch. Das Forum ist nur eine Hilfestellung. Keine rechtliche Grundlage.
    Viele Themen und Probleme sind auf den ersten Blick schnell zu lösen aber wenn Du Dich da reinarbeitest... ;( Davon kann jeder hier ein Liedchen singen...

    Gruß und viel Erfolg. Mach mal ne Rückmeldung :)

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)