Temperaturen in Fahrerkabinen von Baufahrzeugen und Baumaschinen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Tach liebe Gemeinde.
    Ich hab eben eine super Frage bekommen. Weiß jemand von Euch, ob es irgendwo festgeschrieben ist, welche Temperaturen in Fahrerkabinen von Baumaschinen und Baufahrzeugen herrschen müssen?
    Fällt das mit unter die ArbStättV?
    Ich steh da grade mal a bissl aufm Schlauch :S

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Hallo Jens,

    habe diesen Link auf die Schnelle gefunden:
    Klick mich.

    Dort steht:
    Die Kabine ist mit einem Lüftungsgebläse und mit einer Heizung auszustatten, die in der Bandbreite der am Einsatzort im Jahresverlauf auftretenden Temperaturschwankungen eine individuelle Kabinenklimatisierung erlauben. Für Spezialeinsätze in kontaminierten Bereichen muss die Ausstattung der Maschine mit einer Überdruck- und Filteranlage zur mechanischen und chemischen) Säuberung der Kabinenluft möglich sein.

    Und die ArbStättV meint:
    ...
    § 2 Begriffsbestimmungen
    (1) Arbeitsstätten sind:
    1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
    2. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
    ...

    Da steht jetzt nichts über "bewegliche Orte". Nach meiner Auffassung sind diese aber nicht ausgenommen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hey Nico.
    Danke für den Link, is super :thumbup:
    Leider reicht das in diesem Fall nicht aus ;(
    Ich bin auch über die ArbStättV gegangen. Ich habe die Frage über zwei Mittelsmänner von einer aufsichtführenden Stelle bekommen ;)
    Scheint ja echt so ne "Lücke" zu sein. Ich bin dann auch über die StVZO gegangen (§35b & c) und über die Gefährdungsbeurteilung. Hier steht klar drin, dass eine Führerkabine bei Gefahr des Beschlagens der Scheiben mit einer Heizung auszustatten ist. Hat ja auch was mit dem Sichtfeld des Baumaschinenführers und somit mit dem sicheren Bedienen der Maschine zu tun.
    Wenn da noch jemand etwas hat, dann wäre ich da sehr dankbar :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Tja, Jens,
    die BGV D29 fordert auch nur eine Heizung (§ 7), von Temperaturen ist dort nicht die Rede.
    Selbst die ECE R 122 (Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N, und O hinsichtlich ihrer Heizungssysteme) erhält keine Vorgaben.
    Für Erdbaumaschinen werden zwar die Anforderungen in der DIN EN 474 festgelegt, hab ich aber keinen Zugriff drauf, aber ich habe Zweifel, das dort etwas festgelegt ist.
    Die BGR 136 nennt zwar Werte (Kapitell 4), diese gelten aber nur für Liegeplätze in Kabinen.

    Mehr habe ich auch nicht greifbar ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,
    hilfreich mit Antworten zu Fragen der Temperaturen in Fahrzeugen gibt die BGI 7005.
    Gruss
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ANZEIGE