Praktikumsarbeit - anschaffen einer neuen Maschine zum reinigen eines Parkhauses

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  • hey,

    erstmal wollte ich mich für dieses tolle Forum bedanken, beim ersten lesen einiger Themen gefällt mir die Hilfsbereitschaft einiger Forumsmitglieder.

    Wie Ihr aus der Überschrift entnehmen könnt, gehöre ich zu der Gattung der Gebäudereiniger, habe hier letztes Jahr im April meinen Meister absolviert und da mir ja nicht langweilig werden soll habe ich noch nebenbei die Sifa-Ausbildung in Haan begonnen. Hier steht nun die Praktikumsarbeit an.

    Mein Thema: Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitssystems Reinigen des Parkhauses am Bsp. meines Unternehmens.

    HAndlungsanlass war folgender: Wir haben eine Dieselbetriebene Aufsitzscheursaugmaschine die ausgemustert und gegen eine neue Maschine ausgetauscht werden soll.

    Nun meine Frage hierzu: gibt es hier im Forum hochgeladene Praktikumsberichte zum einsehen, um sich ein bisschen Hilfestellung zu holen.

    Vielen Dank im Voraus. :rolleyes:

    Grüße vom Schwoab

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  • Hallo Schwoab,

    gibt es, aber, bevor du auf diese Arbeiten stossen kannst/darfst, mußt du ein paar sinnige Beiträge bringen und dich dann bei den Moderatoren bewerben.
    Wusel dich einmal durch die Suchfunktion, dann findest du zu dem Thema sicherlich etwas.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Schwoab,
    wenn du aus der Reinigungsbranche kommst hät ich da gleich mal ne Frage an dich. In welcher konkreten Vorschrift steht drin, das ich auf einem Reinigungswagen einen Warnaufsteller "Vorsicht Rutschgefahr" mitzuführen hab. Und wann habe ich diesen aufzustellen?

    Vielen Dank
    Gruß pfülli

  • In welcher konkreten Vorschrift steht drin, das ich auf einem Reinigungswagen einen Warnaufsteller "Vorsicht Rutschgefahr" mitzuführen hab


    Hallo pfülli,

    warum brauchst du hier eine "konkrete Vorschrift"?
    Ich unterstelle, dass du die nicht finden wirst. Und es gibt ja auch andere Schutzmaßnahmen, die man beim Reinigen umsetzen kann. Z.B. komplette Sperrung und Evakuierung des Bereichs während der Reinigung.

    Was sagt denn die entsprechende Gefährdungsbeurteilung dazu?

    Als Grundlage kannst du auch die Verkehrssicherungspflicht nehmen, die jedoch auch nicht konkret formuliert ist. ;)
    Zitat: FH für Verwaltung und Rechtspflege - Fakultät Polizei - Abt. Hildesheim:
    Unter Verkehrssicherungspflicht wird die "Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen verstanden, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen führen kann". Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Gedanken, daß im Verkehr Rücksicht darauf zu nehmen ist, daß andere nicht gefährdet werden, d.h., daß jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach der Lage erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen hat. Gesetzlich ist die Verkehrssicherungspflicht nicht geregelt, vielmehr ist sie eine besondere Ausprägung z.B. des § 823 ff BGB (Schadensersatzpflicht).

    Und, ich denke es ist dir klar, dass das bloße Mitführen eines Aufstellers die Arbeit noch nicht für Andere sicher macht.
    Nachdem ich einmal einen Handgelenk-Trümmerbruch zu bearbeiten hatte, der durch Ausrutschen auf frisch gewischtem Boden entstand, bin ich da etwas sensibel. Das Handgelenk wurde steif und führte zur Berufsunfähigkeit (Entwicklungsingenieur).

    Gruß , Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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