Hallo,
ich stehe hier gerade vor einer kniffeligen Frage.
Was hat die Person, die im Betrieb anfallende gefährliche Abfälle an den Entsorger übergibt, alles zu beachten?
Ich weiß, dass sie sich von der Rechtmäßigkeit der Entsorgung überzeugen muss.
Sprich, ob der Entsorger den gefährliche Abfall auch annehmen darf.
Deweiteren müssen die Angaben auf dem Übernahmeschein (Abfallart, Menge, etc.) kontrolliert werden.
Gibt es sonst noch Dinge, die die übergebende Person zu beachten hat?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Florian