Anwesenheitspflicht bei einer Unterweisung ?

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  • Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage auf die ich im moment keine Antwort finde.
    Muss ich bei einer Unterweisung immer anwesend sein oder könnte man so etwas auch Telefonisch machen. ?(
    z.b. Die Unterlagen dem Mitarbeiter per mail zukommen lassen ,dann telefonisch unterweisen und die Unterweisung per Mail bestätigen lassen.

    In der BGVA1 §4 steht das nicht eindeutig geregelt.

    mfg Heiko

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

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  • Hallo Heiko,

    eine Anwesenheitspflicht gibt es nicht. Das setzt ja voraus, dass ein Klassenraumtraining durchgeführt wird.

    Mehr und mehr kommen nun die Online-Training-Module zum Arbeitsschutz. Wir stellen es den Mitarbeitern frei, ein Klassenraumtraining oder ein Online-Training zu besuchen.

    Wesentlich für eine rechtssichere Unterweisung ist aber die Erfolgskontrolle. "Hat der Teilnehmer auch verstanden und gelernt?"
    Und dazu führen wir mehr und mehr kleine Tests (Multiple Choice) am Ende der Unterweisung durch. Online ist das sehr elegant zu lösen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ich sehe da eher das Problem, dass Unklarheiten oder Verständnisprobleme der Mitarbeiter bei einem direkten Unterricht bzw. einer Unterweisung gleich direkt angesprochen werden.
    Ansonsten könnte man ja gleich eine Unterweisung als Umlaufakte durch den Betrieb schicken - aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein - es soll doch in geeigneter Art und Weise unterwiesen werden !!!

    Gruß
    Stefan

  • Hallo

    @ Coach67 das Problem mit der Unterweisung ist das der Mitarbeiter in 600 Km Entfernung Arbeitet und das dauerhaft.

    Heiko

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • Hallo,

    kommt dieser Mitarbeiter den nie in die Firma.....Meeting, Weihnachtsfeier, Workshop, usw.?

    Das wären doch auch Möglichkeiten eine Unterweisung mit einzubringen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo h.krafzik,

    Muss ich bei einer Unterweisung immer anwesend sein oder könnte man so etwas auch Telefonisch machen.

    ich als Sifa führe keine Unterweisungen durch, denn die Stelle der Sifa ist in dieser Funktion weisungsfrei. Unterweisungen hat der Arbeitgeber oder untergeordnete Führungskräfte, mit übertragenen Unternehmerpflichten, durchzuführen.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • ...Wesentlich für eine rechtssichere Unterweisung ist aber die Erfolgskontrolle. "Hat der Teilnehmer auch verstanden und gelernt?"
    Und dazu führen wir mehr und mehr kleine Tests (Multiple Choice) am Ende der Unterweisung durch. Online ist das sehr elegant zu lösen.


    Diese Vorgehensweise mag praktisch sein, ist aber im Gefahrstoffrecht nicht rechtskonform!
    nach $14 GefStoffV gilt "(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden....Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen."

    Zitat von h.krafzik

    das Problem mit der Unterweisung ist das der Mitarbeiter in 600 Km Entfernung Arbeitet und das dauerhaft.


    Dann muss eben der Mitarbeiter einmal zum Unterweisenden reisen oder umgekehrt. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie denn für die Tätigkeit des Mitarbeiters jemals eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden konnte, wenn er doch so weit weg ist und man offensichtlich seinen Arbeitsplatz somit nicht kennt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    wir handhaben es so, dass für MA, die an "normalen" Arbeitstagen nicht im Haus sind, dann Sondertermine angeboten werden z.B. eben vor Betreibsfesten/-ausflügen, Weihnachtsfeiern o.Ä.
    Nur sind unsere MA eben nicht 600 km entfernt.

    Was wäre denn, wenn ihr eine Unterweisung per Chat macht mit Kamera (komme doch jetzt nicht auf den Namen: wenn man sich durch die Kamera sehen kann... peinlich, peinlich...)
    Dann könntest Du anhand der Reaktionen doch erkennen, ob der MA den Inhalt der Unterweisung verstanden hat.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Hallo

    @ Biker-Mike da habe ich wohl etwas schlech formuliert ,ich meinte nicht ob ich als SiFa dabei sein muss sondern der zu Unterweisende.

    @tiefflieger "mündlich unterwiesen werden" da ist ja mein Verständnisproblem ,am telefon wird ja mündlich unterwiesen ?( .

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

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  • ...da ist ja mein Verständnisproblem ,am telefon wird ja mündlich unterwiesen ?( .


    Ob mündlich, fernmündlich oder per Videokonferenz, da sehe ich weniger das Problem, aber auch. Ich frage mich allerdings, wie jemand einen anderen unterweisen kann, wenn er dessen Arbeitsplatz nicht kennt?? Für mich gehört vor eine Unterweisung, dass man sich mit dem Arbeitsplatz und der Tätigkeit auseinandersetzt. Dies begutachtet und bewertet, mögliche Alternativen durchdenkt usw. und am Ende dann ein Verfahren festlegt, welches unterwiesen wird. Zur Unterweisung gehört für mich auch, dass ich das korrekte Verhalten vorführe. Wie führe ich am Telefon z.B. korrektes Heben und Tragen vor?
    Ich habe das Gefühl, hier wird zuerst eine Ferndiagnose gestellt und dann irgendwas unterwiesen. Dann kann man es auch ganz lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.