Hallo zusammen
Ich habe eine Frage auf die ich im moment keine Antwort finde.
Muss ich bei einer Unterweisung immer anwesend sein oder könnte man so etwas auch Telefonisch machen.
z.b. Die Unterlagen dem Mitarbeiter per mail zukommen lassen ,dann telefonisch unterweisen und die Unterweisung per Mail bestätigen lassen.
In der BGVA1 §4 steht das nicht eindeutig geregelt.
mfg Heiko