Aufstellung Säure- und Laugetanks in einem Raum

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ein morgendliches Hallo in die Runde,

    aktuell hätte ich eine Frage in Bezug auf eine Anlage zur Vollentsalzung, wo in einem Raum ein Salzsäure-(30%) neben einem Laugentank aufgestellt ist.
    Gibt es da eine rechtliche Quelle, die das explizit erlaubt? Ich meine ja, dass das gängig ist, nur finde ich z.Z. keine belastbare Literatur dazu.

    Wäre nett,wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!
    Besten Gruß, Maik

    Einmal editiert, zuletzt von Rassler (23. Januar 2013 um 17:14)

  • ANZEIGE
  • ...Gibt es da eine rechtliche Quelle, die das explizit erlaubt? ...


    Ich glaube nicht, dass es eine Rechtsvorschrift gibt, die Dir hier explizit eine Zusammenlagerung erlaubt. Du wirst aber einiges finden, das hier reglementierend eingreift. Spontan fällt mir hier das Wasserrecht ein. Die Lagertanks müssen auf entsprechend geeigneten Auffangwannen stehen, sofern sie nicht doppelwandig ausgeführt sind. Es darf wohl keine gemeinsame Auffangwanne für Säure und Lauge sein, denn dieses könnte dann zu gefährlichen Reaktionen führen. Auch die Befüllung der Tanks und die damit verbundene Verwechslungsgefahr ist zu berücksichtigen, das ist dann Sache der Gefährdungsbeurteilung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ich denke auch, dass es Usus ist diese Behälter mit entsprechender kennzeichnung und Ausführung nebeneinander zu stellen. Auch ich kenne keine Verbote diesbezüglich, brauch aber auch keine Rechtsvorschrift, die es mir erst erlauben muss. Der Gesetzgeber kümmert sich nunmal nicht um alles.
    Einen Hinweis hätte ich noch aus dem Gefahrgutrecht: die Lagerklassen.
    Da gehören meines Wissens Säuren und Laugen zur gleichen Klasse (8a und 8b) und dürfen somit zusammen in einem Raum gelagert werden. :D

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten. Im SDB stand dazu nix und mir fehlen leider jegliche Dokumente zur Ausführung der Tanks. Zumindest sind über getrennten Auffangwannen aufgestellt, schon etwas älteren Datums aber nun gut. Die Befüllung ist auch getrennt und ausreichend gekennzeichnet.

  • ANZEIGE
  • Im SDB steht nicht unbedingt ein Zusammenlagerungsverbot. Oder steht bei gitigen Stoffen immer drin, dass man sie nicht zusammen mit brennbaren Stoffen lagern darf?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • ...Zumindest sind über getrennten Auffangwannen aufgestellt, schon etwas älteren Datums aber nun gut. ....


    Wenn man nun spitzfindig sein möchte, könnte man noch nach der Baumusterprüfung der Auffangwannen suchen. Viel wichtiger halte ich allerdings, dass die Wannen auch das notwenige Auffangvolumen besitzen. Da habe ich auch schon bei so mancher Messe, an den Ständen der "Fachfirmen", Dinge gesehen die weder zulässig noch sinnvoll sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE