Lohnfortzahlung / Entgeldfortzahlung

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  • @ all,

    ich habe da einmal eine Frage zur Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall.

    Irgendwie hatte sich bei mir festgesetzt, dass nach einem Arbeitsunfall (also keine Krankheit) die Lohnfortzahlung über die zuständige BG läuft. Will heissen, der verunfallte Versicherte bekommt vom ersten Tage an die Lohnfortzahlung zu 100%. Diese setzt sich weiter fort, also auch nach 6 Wochen gibt es kein Krankengeld von xx %, sondern weiterhin den normalen Lohn. Jetzt sagte mir jemand, das wäre so nicht richtig. Die BG zahlt zwar, aber nach 6 Wochen gibt es Abstriche. Die Lohnfortzahlung wäre dann auf dem Level des Krankengeldes. Ein weiterer sagte mir, die ersten 6 Wochen zahlt die Firma und dann abstrichweise die BG.

    Wer kennt sich aus? Was bekommt ein Unfallopfer denn tatsächlich?

    Danke.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Hardy,

    danke für den link. Da findet man eine mir gegenüber gemachte Aussage so ungefähr wieder.

    Ich dachte immer: Arbeitsunfall = kein finanzieller Nachteil. :wacko:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich dachte immer: Arbeitsunfall = kein finanzieller Nachteil. :wacko:

    Wo siehst du da einen finanziellen Nachteil? Ich fühlte mich erst schlechter gestellt, als ich plötzlich nur noch Krankengeld bekam. (Die BGW stellte nach über drei Monaten Leistungserbringung fest, dass der Umweg zu groß war...).
    Sicher du hast den Arbeitnehmeranteil zu tragen, der geht ab, vom Nettolohn. Aber dafür musst du nicht zur Arbeit fahren, musst nicht außer Haus essen usw. Das sehe ich durchaus als Nullsummenspiel.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • o.k.,

    so gesehen gebe ich dir recht.

    Ich habe das Ganze eben nur einkommensmäßig betrachtet.

    Wenns Dich tröstet, das tun die meisten...

    Hardy

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  • Sicher du hast den Arbeitnehmeranteil zu tragen, der geht ab, vom Nettolohn. Aber dafür musst du nicht zur Arbeit fahren, musst nicht außer Haus essen usw. Das sehe ich durchaus als Nullsummenspiel.

    Im Prinzip korrekt und bei einem gewissen Einkommen auch kein Problem.

    Aber im Niedriglohnsektor (irgendwo zwischen HartzIV und Steuerpflicht) sieht das anders aus. Durch Bearbeitungszeiten und Auszahlungmodalitäten von Verletztengeld/Krankengeld kann es zu deutlichen Einbußen und Problemen kommen, weil in der Regel kein entsprechendes Finanzpolster zum Auffangen vorhanden ist. (Rücklastschriften z.B. können legal schnell mal zusätzlich zu 25 oder mehr EUR Bearbeitungsgebühren führen.)
    Und dann geht's an die Substanz, weil die Betroffenden ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit versuchen, so schnell wie möglich aus dem Krankenstand raus zu kommen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Moin Udo,

    .........und das dann auch noch unverschuldet und zusätzlich zu den Unfallschäden. :wacko::wacko::wacko:

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
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  • Hi,

    was viele auch nicht wissen, Spesen werden nicht als Einkommen gezählt und somit werden die auch bei der Berechnung nicht betrachtet.

    In einigen Berufsgruppen werden im Monat fast 1000 Euro Spesen gezahlt, aber "nur" 1000 Euro Lohn. Dann fällt auch das Verletztengeld oder Krankengeld sehr niedrig aus. Und im schlimmsten Fall auch das Arbeitslosengeld...

    Grüße
    Lucy