Notwendigkeit Sanitätsraum, Erste Hilfe Raum

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  • Liebe Mitstreiter, nach ASR 4.3 ist ab einer Betriebsgröße ab 1000 Beschäftigten ein Sanitätsraum vorzuhalten. Wie verhält es sich jedoch in folgendem Fall:

    In einem Hochhaus (Bildschirmarbeitsplätze) werden nach Erstbezug lediglich 5 von 15 Stockwerke bezogen. 10 Stockwerke werden anderweitig vermietet. Insgesamt arbeiten in dem Gebäudekomplex jedoch ca. 1200 Beschäftigte (500 eigene + 700 Externe).

    Muss hier dennoch im Erdgeschoss ein Erste Hilfe Raum (Sanitätsraum) eingerichtet werden?

    Danke im Voraus für Eure Meinung.

    VG

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  • Guten Abend,

    externe ? Leiharbeiter von Deiner Firma oder eine andere Firma ? Die mit Deiner gar nichts zu tun hat ?

    1. Wenn es eine fremde Firma ist, die nichts mit Euch zu tun hat, müsst Ihr auch keinen San-Raum haben. Ausser in einer Gefährdungsbeurteilung wird eine erhöhte Gefahr ermittelt. Ich denke aber mal eher nicht.
    2. Sollte es sich um Leiharbeiter handeln, dann ja.

    Aber Grundsätzlich kann man sich fragen, kann der Betreiber des Gebäudes einen San-Raum einrichten, schaden tut es nicht.

    Gruß
    Michael

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Erste-Hilfe-Räume: Beschaffenheit und Größe

    Hat ein Unternehmen mehr als 1.000 Mitarbeiter oder bestehen bei kleineren Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren, dann ist ein Erste-Hilfe-Raum ein Muss. Bei Letzterem können zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich sein. Als Übergangslösung bieten sich Raum-Container an.

    Ebenerdig, leicht erreichbar, barrierefrei und gut geschützt vor Lärm, Erschütterungen, Gase oder Dämpfe, so sollen Erste-Hilfe-Räume angelegt sein. Außerdem sollten sich sanitäre Anlagen in unmittelbarer Nähe befinden.
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    Tatsächlich, primär steht dort 1000 Beschäftigte. Die gemachten Erfahrungen (Unfallbericht in 1, 2 - 3 Jahren) erzwingen dann vielleicht eine andere Dimensionierung. Man muss vielleicht schauen, wie das Personal zusammengesetzt ist. Die Praxis bei 199 jungen, weiblichen Bildschirmarbeiterinnen, (die potenzielle Mütter sind) wird sicher einen Raum erfordern, wo man ruhen kann oder hygienische Dinge erledigen?
    Alte Knöpfe fallen vielleicht schon mal um, wenn Telefonpartner ungehörig zur Sache kommen? Ich würde einfach die Praxis entscheiden lassen.
    Tatsächlich ist es dem AG oft Recht, wenn Standarduntersuchungen im Betrieb stattfinden können. Der Betriebsarzt braucht dann aber ein abgeschlossenes, blickdichtes Zimmer. Ob dieser Raum wirklich ebenerdig sein sollte ist für mich unklar. Personen von 111 kg aus dem 4. Stock zu schleifen ist nicht unbedingt die Standardübung von Ersthelfern.

    Grüße
    Flügelschraube