Beiträge von Fasi_Anwärter

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    Liebe Mitstreiter, nach ASR 4.3 ist ab einer Betriebsgröße ab 1000 Beschäftigten ein Sanitätsraum vorzuhalten. Wie verhält es sich jedoch in folgendem Fall:

    In einem Hochhaus (Bildschirmarbeitsplätze) werden nach Erstbezug lediglich 5 von 15 Stockwerke bezogen. 10 Stockwerke werden anderweitig vermietet. Insgesamt arbeiten in dem Gebäudekomplex jedoch ca. 1200 Beschäftigte (500 eigene + 700 Externe).

    Muss hier dennoch im Erdgeschoss ein Erste Hilfe Raum (Sanitätsraum) eingerichtet werden?

    Danke im Voraus für Eure Meinung.

    VG