Liebe Mitstreiter, nach ASR 4.3 ist ab einer Betriebsgröße ab 1000 Beschäftigten ein Sanitätsraum vorzuhalten. Wie verhält es sich jedoch in folgendem Fall:
In einem Hochhaus (Bildschirmarbeitsplätze) werden nach Erstbezug lediglich 5 von 15 Stockwerke bezogen. 10 Stockwerke werden anderweitig vermietet. Insgesamt arbeiten in dem Gebäudekomplex jedoch ca. 1200 Beschäftigte (500 eigene + 700 Externe).
Muss hier dennoch im Erdgeschoss ein Erste Hilfe Raum (Sanitätsraum) eingerichtet werden?
Danke im Voraus für Eure Meinung.
VG