Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage an euch. In der BGI 5003 Punkt 2.2.1 Technische Schutzmaßnahmen stehte:
ZitatKraftbetriebene Türen und Tore als trennende Schutzeinrichtungen müssen mit technischen Sicherungsmaßnahmen versehen sein, wenn die Schließkraft im
Normalfall mehr als 150 N beträgt.
In einem Arbeitsprozess fährt eine Abdeckung von oben herunter um als trennende Schutzeinrichtigung Wirksam zu werden. Hier sind unter dran Schaltleisten
angebracht. Diese haben den ersten Ansprechpunnkt bei 80N, das heißt für mich, dass die Forderung aus der BGI erfüllt und bei einer Kraft von 80N
zurück fährt oder sehe ich das falsch?
Gruß
Stephan