Ansprechpunkt Schaltleiste

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  • Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage an euch. In der BGI 5003 Punkt 2.2.1 Technische Schutzmaßnahmen stehte:

    Zitat

    Kraftbetriebene Türen und Tore als trennende Schutzeinrichtungen müssen mit technischen Sicherungsmaßnahmen versehen sein, wenn die Schließkraft im
    Normalfall mehr als 150 N beträgt.

    In einem Arbeitsprozess fährt eine Abdeckung von oben herunter um als trennende Schutzeinrichtigung Wirksam zu werden. Hier sind unter dran Schaltleisten
    angebracht. Diese haben den ersten Ansprechpunnkt bei 80N, das heißt für mich, dass die Forderung aus der BGI erfüllt und bei einer Kraft von 80N
    zurück fährt oder sehe ich das falsch?

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (15. Januar 2013 um 09:27)

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  • Hallo!

    Deine Darstellung bzw. die Folgerung ist völlig richtig.
    80 N sind verdammt wenig. Hab gerade so einen Deckel von 1 m Durchmesser vor Augen. Der soll natürlich auch fest aufliegen?
    Selbst bei einem Deckel vom 60 mm Durchmesser ist 80 N nicht das Meiste. Es sei denn, dass jemand mit dem Gesicht darunter liegt.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Guten Morgen,

    zu diesem Thema gibt die EN 953-Sicherheit von Maschinen - Trennende Schutzeinrichtungen nähere Angaben:


    Zitat

    Kraftbetriebene trennende Schutzeinrichtungen dürfen keine Verletzungen verursachen (z. B. aufgrund von Schließdruck, Kraft, Geschwindigkeit, scharfen Kanten). Wenn eine trennende mit einer nicht trennenden Schutzeinrichtung versehen ist, die automatisch ein Wiederöffnen der trennenden Schutzeinrichtung bewirkt, sobald eine Person oder ein Gegenstand mit der trennenden Schutzeinrichtung in Berührung kommt, darf die Kraft zum Verhindern eines Schließens der trennenden Schutzeinrichtung nicht mehr als 150 N betragen. Die kinetische Energie der trennenden Schutzeinrichtung darf nicht mehr als 10

    J betragen. Wenn keine derartige Schutzeinrichtung angebracht ist, müssen diese Werte auf 75 N und 4 J entsprechend verringert werden.


    Grüße
    Q901S

  • Danke Q9015, das war die Antwort die ich gesucht hatte, leider hatte ich nicht diese Norm ;(
    Aber wieder was gelernt. Danke!

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---