Innerbetrieblicher LKW-Betrieb

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  • Hallo Menschenschützer,

    ich habe mal eine Frage, wie Ihr das mit der Schulung/Weiterbildung von innerbetrieblichen LKW-Fahrern handhabt.
    Es geht um einen 40 Tonnen-LKW, der nur innhalb unseres Betriebsstandortes unterwegs ist und Fertigwaren von der Produktion zum Lager transportiert.
    Die Mitarbeiter besitzen keinen LKW-Führerschein, haben aber eine Einweisung auf dem LKW und einen Fahrauftrag.


    Es ist immer ein Problem mit dem innerbetrieblichen LKW- Staplerverkehr auf einem Betriebsgelände, bezüglich Trennung öffentlichem/nicht öffentlichem Gelände.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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    • Offizieller Beitrag

    hallo ralf,

    das problem ist rechtlich nicht ganz einfach und kann im einzelfall sehr komplex sein.

    hier: https://www.bghw.de/medienangebot/medienshop/81/379

    gibt es einen hochinteressanten download zum thema "Öffentliches Privatgelände". Darin findest du mit sicherheit eine antwort auf deine frage!


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Peter,

    Danke für den Hinweis, den Download kannte ich schon, ist sehr interessant, gerade wegen dem beschriebenen Unfall und den Folgen.
    Hab das schon an unseren GF weitergeleitet.
    Und es läuft auch eine Anfrage beim Kreis, ob wir nun "öffentlich" sind oder nicht.
    Antwort bisher: JEIN!
    Wir arbeiten daran.

    In diesem Zusammenhang wollen wir halt auch die betroffenen Mitarbeiter weiterbilden/ausbilden, ohne dort LKW-Führerscheine zu fordern.
    Die Strecke auf dem Gelände beträgt ja "nur" maximal 1 km, ist aber halt viel Fremd-LKW-Verkehr und manchmal "verirren" sich auch Privatleute auf das Gelände.

    Der LKW ist ja nicht angemeldet (wegen "nicht öffentlich") , Versicherung sagt aber, "ist im Rahmen der Firma versichert".
    Aber wie in dem Download erkennbar, das ist nicht ganz einfach festzulegen und seiht im Ernstfall dann doch eventuell wieder anders aus.

    Wirklich kein einfaches Thema.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Aus diesem Grund bauen immer mehr Firmen Schrankenanlagen mit Pförtner o. ä. auf um eine räumliche Trennung zu schaffen.. Damit diese Frage nicht mehr diskutiert werden muss.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ....meines Wissens gibt es ein Kriterium zum unterscheiden:
    Sobald das Gelände frei zugänglich ist,gilt es als öffentlicher Verkehrsraum, ist z.B. Eine Schranke installiert gilt alles dahinter als nicht öffentlich.

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    • Offizieller Beitrag

    hallo lennika,

    leider reicht eine schranke allein eben NICHT aus, eine trennung von öffentlichen und nichtöffentlichen verkehrsraum zu erwirken. Wenn die schranke bei jedem aufgeht, der sich davor stellt, dann ist das dahinterliegende gelände faktisch öffentlich. Nur wenn die drei folgenden kriterien: Beschränkungsmöglichkeit, Beschränkungswille und Beschränkungskontrolle alle gleichzeitig erfüllt sind, dann ist das gelände nichtöffentlich. Schau dir mal meinen oben eingefügten link an, da wird alles sehr schön dazu erläutert und dargestellt.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)