Hallo,
in der BGI 847 werden Ausbildungen genannt, die ohne weitere Ausbildung
automatisch zur Qualifikation "Brandschutzbeauftragter" führen.
Nach der BGI 847 ist dies u.a. die Ausbildung Zugführer (freiwilligen Feuerwehr).
Eine weitere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist nicht notwendig.
In Baden- Württemberg erhält man z.B. diese Vorlage der Landesfeuerwehrschule
für den Arbeitgeber: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/vb/…eauftragten.pdf
Jetzt hat vor ein paar Wochen die LFS ihre Lehrgangsunterlagen zur Ausbildung
"Zugführer" veröffentlicht. Siehe hier: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ein…ript_LG_102.pdf
Relevante Stunden Vorbeugender Brandschutz: 8 Unterrichtsstunden
Relevante Stunden zum Vorbeugenden Brandschutz in anderen Ausbildungen: 6 Unterrichtsstunden
Vorbeugender Brandschutz ist zwar auch in der TM und TF- Ausbildung ein Thema,
hier aber eher im Hinblick auf den BSW. Daher können wir diese Unterrichtszeiten
als nicht relevant für die BSB- Tätigkeit vernachlässigen.
So, jetzt kann sich jeder mal selbst einen Eindruck verschaffen wie gerecht oder
ungerecht solche Ausbildungen automatisch als Brandschutzbeauftragten- Qualifikation
angesehen werden. Die Feuerwehrverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband oder
der Werkfeuerwehrverband, lehnen diese Anerkennungen ab. Im übrigen, die vfdb wie
auch VdS erkennen Feuerwehrausbildungen als BSB- Qualfikation nur noch im Sinne der
B- Feuerwehrausbildung (BF/WF) an.
Gruß
Simon Schmeisser