Qualifikation Feuerwehr= Brandschutzbeauftragter

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  • Hallo,

    in der BGI 847 werden Ausbildungen genannt, die ohne weitere Ausbildung
    automatisch zur Qualifikation "Brandschutzbeauftragter" führen.

    Nach der BGI 847 ist dies u.a. die Ausbildung Zugführer (freiwilligen Feuerwehr).
    Eine weitere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist nicht notwendig.
    In Baden- Württemberg erhält man z.B. diese Vorlage der Landesfeuerwehrschule
    für den Arbeitgeber: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/vb/…eauftragten.pdf

    Jetzt hat vor ein paar Wochen die LFS ihre Lehrgangsunterlagen zur Ausbildung
    "Zugführer" veröffentlicht. Siehe hier: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ein…ript_LG_102.pdf

    Relevante Stunden Vorbeugender Brandschutz: 8 Unterrichtsstunden
    Relevante Stunden zum Vorbeugenden Brandschutz in anderen Ausbildungen: 6 Unterrichtsstunden

    Vorbeugender Brandschutz ist zwar auch in der TM und TF- Ausbildung ein Thema,
    hier aber eher im Hinblick auf den BSW. Daher können wir diese Unterrichtszeiten
    als nicht relevant für die BSB- Tätigkeit vernachlässigen.

    So, jetzt kann sich jeder mal selbst einen Eindruck verschaffen wie gerecht oder
    ungerecht solche Ausbildungen automatisch als Brandschutzbeauftragten- Qualifikation
    angesehen werden. Die Feuerwehrverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband oder
    der Werkfeuerwehrverband, lehnen diese Anerkennungen ab. Im übrigen, die vfdb wie
    auch VdS erkennen Feuerwehrausbildungen als BSB- Qualfikation nur noch im Sinne der
    B- Feuerwehrausbildung (BF/WF) an.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo zusammen,
    meiner Meinung nach ist das nicht fair, das die Personen über einen Lehrgang an der LFS diese Quallifikation bekommen. Nun so ist es eben. Aber wenn wir alle mal ehrlich sind, zählt die Erfahrung die man sammelt in den Jahren mehr als ein Lehrgang. Weil, meiner Meinung nach darf man zwar nach einem Abschluß, egal mal bei welchem Anbieter, sich Brandschutzbeauftragter nennen, aber es gehöhrt sehr viel mehr dazu um in diesem Fach arbeiten und beraten zu können.

    Aus diesem Grund denke ich, muss das jeder für sich entscheiden, in wie weit ich dann auch in dieser Stellung arbeiten kann/möchte und der Unternehmer muss entscheiden, ob er hier vertrauen möchte oder nicht.

    Gruß
    MIchael Kasper

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Nabend.
    Also ich war auch jahrelang in der FFW tätig. TM und Maschinistenausbildung, sowie Atemschutzgeräteträger. Wenn ich mal ehrlich bin, habe ich von dem Unterrichtsstoff in der Ausbildung, was den vorbeugenden Brandschutz anging, net viel behalten. Das war damals für mich "reine Theorie" und auch nicht meine Aufgabe. Ich sollte raus, wenns "brennt" oder "geknallt" hat (z. B. VU). Heute natürlich, als Zertifizierter Fachplaner Brandschutz, bin ich in dem anderen Bereich tätig.
    Ich hätte mir (mit meinem heutigen Wissen) den BSB nicht zuerkannt. Wie der Michael schon geschrieben hat, es gehört eben mehr dazu. Wenn Vorbildung eine Rolle spielen sollte, dann doch bitte mit verkürzten Unterrichten oder direkter Anmeldung zur Prüfung. Das wäre für mich eine akzeptable Lösung. Wenn jemand in der Feuerwehr tätig ist, ist das super und grade in der heutigen Zeit, nicht mehr die Regel, sondern der Ausnahmefall, leider ;(
    Aber doch bitte mit entsprechenden Prüfungen und nicht Anerkennungen. Ich verstehe auch die Kameraden, die verdammt viel Erfahrung haben und sich in ihren Betrieben auskennen und wissen, wo es hängt. Aber mit dem BSB betreut man auch andere Bereiche, Schwerpunkte, Betriebe und Gefährdungen. Hier sollte eine einheitliche Prüfung durchgeführt werden, damit auch der "schnelle" BSB auf der sicheren Seite ist. Hier gehts ja um die Übernahme von Unternehmerpflichten (je nach Vertrag) und da sollten beide Seiten auf der sicheren Seite sein. :thumbup:

    PS: Danke für die Info, Simon.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Wenn Vorbildung eine Rolle spielen sollte, dann doch bitte mit verkürzten Unterrichten oder direkter Anmeldung zur Prüfung. Das wäre für mich eine akzeptable Lösung.

    Das geht bzw. sieht es die vfdb- Richtlinie 12/09-01 vor. Sinngemäß:
    Nach §4 vfdb- Richtlinie, kann der richtlinienkonforme Fachkundenachweis
    zum Brandschutzbeauftragten mittels einer Prüfung festgestellt werden.
    Voraussetzung ist aber, dass die vergleichbare Ausbildung nicht länger
    als fünf Jahr zurück liegt, ferner eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung
    als Brandschutzbeauftragter belegt werden kann. Kann dieses nicht erfüllt
    werden, ist eine reguläre Ausbildung nach vfdb 12/09-01 erforderlich.

    Vom Prinzip eine gute Regelung, nur was ist in der Praxis als vergleichbare
    Ausbildung anzusehen, ferner welcher Anbieter "verkauft" lieber nur eine Prüfung
    statt eine vollständige Ausbildung für Summe XY?

    @Globetrotter- TM- Ausbildung ist auch keine brauchbare VB- Ausbildung, da
    der Schwerpunkt auf den BSW- Dienst gelegt ist. Gleiches gilt auch in der TF und auch
    kurz in der GF- Ausbildung. Brauchbar ist die TM- VB- Ausbildung nur, wenn Du z.B. im Sinne
    der VStättVO (sofern dein Betrieb únter VStättVO fällt), dort den BSW im Sinne von
    §41 Abs. 2 übernehmen möchtest. Oder natürlich als B- Posten bei feuergefährlichen
    Arbeiten im Sinne der BGR 500 2.26.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • @Globetrotter- TM- Ausbildung ist auch eine keine brauchbare VB- Ausbildung, da
    der Schwerpunkt auf den BSW- Dienst gelegt ist. Gleiches gilt auch in der TF und auch
    kurz in der GF- Ausbildung. Brauchbar ist die TM- VB- Ausbildung nur, wenn Du z.B. im Sinne
    der VStättVO (sofern dein Betrieb únter VStättVO fällt), dort den BSW im Sinne von
    §41 Abs. 2 übernehmen möchtest.


    Ich weiß, Simon. Bei mir liegts ja nu auch a bissl zurück ;) So ca. 17 Jahre (TM-Ausbildung)!!! Ich bin ja jetzt uff der anderen Seite tätig, wie gesagt.
    Ich wollte auch noch was dazu schreiben aber Du warst ja schneller. Habs mir ja fast gedacht ;)
    Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ein Kamerad der FFW auf dem Land, der mal ein oder zwei Zimmerbrände im Jahr bekommt, mit Sicherheit nicht dazu geeignet ist, Ausbildung hin oder her, den BSB zuerkannt zu bekommen. Dann sollte dieses doch bitte direkt in die Ausbildung mit integriert werden. Die fehlenden Unterrichte oder Berichte mit einbeziehen und dann kann es den Leuten nach entsprechender Prüfung zuerkannt werden.
    Die Achillesferse am Ganzen ist die Weiterbildung. Da sehe ich zusätzlich noch die größeren Probleme. Für mich als ZFB, SiFa etc ist die Weiterbildung gesetzl. vorgeschrieben ... und die Kollegen, die mir zuarbeiten???? Was ist mit dem BSB, dem Sicherheits-, dem Gefahrstoff-, dem Gefahrgut-, dem Umwelt- und anderen Beauftragten??? Da liegt das eigentliche Problem. Ein nicht näher genannter Triathlet und Bekannter von mir hat es mal passend ausgedrückt: "Du kannst jemanden innerhalb von ein paar Wochen zum Marathonläufer machen aber um auch die entsprechende Zeit zu bekommen, brauchst Du Jahre/ Jahrzehnte." So halte ich das bis heute. Was ist denn mit den Weiterbildungen? Wenn die Kameraden aus den Löschzügen Dienste schieben etc ... Was machen die da? Den operativen/ abwehrenden Brandschutz .. Brände löschen und alles was mit der Abwehr zu tun hat. Da wird dann nix mehr über die Vorbeugung erzählt. Das ist auch nicht deren Aufgabe. "Schuster, bleib bei Deinen Leisten." Berühmtes Sprichwort und so halte ich es auch. Und das ist auch gut so.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,


    Die Achillesferse am Ganzen ist die Weiterbildung. Da sehe ich zusätzlich noch die größeren Probleme. Was ist mit dem BSB, dem Sicherheits-, dem Gefahrstoff-, dem Gefahrgut-, dem Umwelt- und anderen Beauftragten??? Da liegt das eigentliche Problem.

    Zumindest für den Brandschutzbeauftragten ist die Weiterbildung in der vfdb 12/09-01
    geregelt, wenngleich es natürlich keine verbindliche Richtlinie ist. Nach §5.1 muss ein
    Brandschutzbeauftragter alle drei Jahre, eine Fortbildung von mindestens
    16 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Ich kenne seit der Aktualisierung der
    neuen vfdb- Richtlinie und Einführung der "Weiterbildungspflicht" mehrere
    Fälle, in denen die Bestellung des Brandschutzbeauftragten durch die Brandschutz-
    dienststelle nicht oder nicht mehr anerkannt wurde, mangels regelmäßiger
    Weiterbildung.


    Brände löschen und alles was mit der Abwehr zu tun hat. Da wird dann nix mehr über die Vorbeugung erzählt. Das ist auch nicht deren Aufgabe. "Schuster, bleib bei Deinen Leisten." Berühmtes Sprichwort und so halte ich es auch. Und das ist auch gut so.

    Nein, dass ist leider nicht gut so. Der VB wird zukünftig sicherlich mehr den je gefragt sein,
    auch im Hinblick auf die zunehmenden Probleme in den Feuerwehren. Man sollte das aber nicht
    als eine Belastung sehen, sondern als eine Chance. Vergleich dazu auch entsprechende Thesen,
    u.a. auch von mir aus April 2010, mit dem Titel "VB- ein Weg aus der Feuerwehrkrise".

    Der VB (nicht im Sinne vom BSW) sollte bereits im Rahmen der TM- Ausbildung ein Bestandteil
    sein, z.B. auf dem Niveau einer Brandschutzhelfer- Ausbildung. Ferner sollte der VB im Rahmen
    von jährlichen Objektbegehungen auch ein Bestandteil vom regulären Dienstbetrieb sein.

    Anmerkung: Man kann den VB, z.B. im Hinblick auf Lesen/Anwendung F+R Pläne/ Brandschutzordnung
    auch schon in die JF- Ausbildung einfließen lassen. Entsprechende Infos zu Grundlagen/ Übungen
    waren auch Gegenstand einer Veröffentlichung im Jahreskalender 2010 der Fachzeitschrift
    "FEUERWEHR" von einem Kollegen und mir.


    Im Rahmen der Objektbegehungen kann man dann z.B. die Brandschutzeinrichtungen
    erklären oder die richtige Anwendung von Laufkarten/ Feuerwehrpläne. Ich hatte es in den
    letzten Jahren zwei/drei Mal, dass von mir erstellte Feuerwehrpläne nach DIN 14095 mit
    dem Vermerk "zu umfangreich" von der Feuerwehr zurückgekommen sind. In einem Fall war nach Erfüllung
    der Wünsche der Feuerwehr, der Feuerwehrplan lediglich noch eine Art "F+R Plan". Es zeigt sich
    doch immer wieder, dass Feuerwehrpläne gerade in den FF´en im Einsatz nicht verwendet werden,
    weil sie vom Prinzip vom einfachen FM(SB) bis hin zur Führungskraft nichts damit anfangen können.
    Ich war zu meiner reinen Feuerwehrzeit da auch keine Ausnahme, schlicht aus mangelnder Ausbildung
    in diesen Bereichen. Zu gefährlichen Einsatzsituationen kann es aber auch kommen, wenn zwischen der
    Feuerwehr und den örtlichen Betrieben keine Kontakte bestehen.

    Mal ein Beispiel:
    "Im Sommer 2008 brennt ein Industriegebäude in Reilingen (BW), dass ursprünglich von einer
    Textilfirma genutzt wurde. Mittlerweile dient es als Lager- und Arbeitsstätte verschiedener Betriebe.
    Die ersteintreffenden Kräfte orientieren sich an dem vorliegenden Feuerwehrplan.
    Schnell wird den Feuerwehrleuten klar: Nutzungsänderung und Umbauten machen den Plan
    nutzlos, Angriffswege und Zugänge verlaufen anders als eingezeichnet. Zudem fehlen dem
    Einsatzleiter sämtliche Informationen zum Gefahrenpotenzial im Gebäudeinneren.
    Die Brandbekämpfung erfolgt deswegen fast ausschließlich von außen- mit einem massiven
    Personal- und Löschmitteleinsatz."

    Quelle: Fachartikel "Einsatz nach Plan- Feuerwehrpläne" Ausgabe 7/2009 Fachzeitschrift Feuerwehr Magazin
    Mitwirkung für das Feuerwehr- Magazin: Simon Schmeisser IG der Brandschutzbeauftragten, Ulrich Beuchel
    von F-Plan, Hermann Wiedemeyer Feuerwehr Bremen.

    Sicherlich hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Brandschutzeinrichtungen/
    Hilfsmittel (z.B. Feuerwehrplan) in entsprechender Aktualität vorliegen. Gerade aber wo es in den
    Betrieben keine Sicherheits-/Brandschutzorganisation gibt, sind besonders die Feuerwehren auch
    gefragt. Sei es durch Objektbegehungen/übungen sowie regelmäßigen Gesprächen. Grundsätzlich sollte
    eine Feuerwehr über ein entsprechendes Grundwissen zu ihren Betrieben im Ort/Ausrückebereich verfügen.
    Wie sowas in der Praxis aussehen kann -insbesondere aus der Sicht einer Feuerwehr- habe ich im November 2011 in
    einem Fachartikel in der Fachzeitschrift "FEUERWEHR (UB)" dargestellt.
    Und bei all dem, rede und meine ich nicht zwangsläufig Sachen wie Beratung von Betrieben in Brandschutzfragen
    oder ähnliches, sondern die schlichte Kombi aus VB/ Einsatzplanung/ Unterstützung BSB für den AB.
    Daraus können sich für beide Seiten entsprechende Synergieeffekte entwickeln.

    Gruß
    Simon Schmeisser

  • Hallo,

    also vor einigen Jahren habe ich das mal auf Kundenwunsch hinterleuchtet und da hatte ich herausgefunden, dass ein Feuerwehr nur dann automatisch BSB sein darf wenn er:
    1. Berufsfeuerwehrmann/frau
    2. mindestens Kommandant (bin mir nicht mehr sicher) ist

    War ich da total falsch gelegen, oder hat sich das geändert?

    Gruß
    Andreas

  • Hallo,

    nach BGI 847 können bezogen auf Feuerwehrausbildung, wie folgt bestellt werden:

    - Personen mit der Befähigung zum Leiter einer anerkannten Werk-/Betriebsfeuerwehr,
    - Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr

    ohne weitere BSB- Ausbildung. Mit Ausbildung:

    - Mitglieder einer Feuerwehr mit mindestens Gruppenführerausbildung und Zusatzausbildung
    zum Brandschutzbeauftragten.

    Nach der vfdb- Richtlinie 12/09-01, können nur Personen mit abgeschlossener
    Ausbildung im gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst bestellt werden.
    Ferner Personen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, sofern sie hauptamtlich
    sind und in dieser Tätigkeit auch eingesetzt werden. Vom Prinzip ist eine Qualifikation
    per F- Ausbildung nahezu ausgeschlossen.
    Sofern ich Sie jetzt Missverstanden habe und Sie meinen direkt die Feuerwehr im VB,
    so kommt hier -zumindest in BaWü so geregelt- u.a. die VwV Brandverhütungsschau
    sowie die VwV Brandschutzprüfung zur Anwendung. Sofern die Feuerwehr diese
    Brandverhütungsschau durchführen möchte, kann sie dies wenn die betreffende Person
    über eine Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst verfügt, ferner
    eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren im VB sowie Einsatzdienst aufweist.
    Ferner Kreisbrandmeister mit der erforderlichen Ausbildung bzw. Sachstand.

    Im baurechtlichen Verfahren ist nach der VwV Brandschutzprüfung die Feuerwehr zu beteiligen,
    sofern sie davon betroffen wird (z.B. 2. Rettungsweg über Geräte Feuerwehr etc.).
    Für die Abgabe von Stellungnahmen für die Feuerwehren, gilt hierbei das die Ausbildung
    im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nachzuweisen ist. Kann dies durch die örtliche
    Feuerwehr nicht erfüllt werden, übernimmt der KBM diese Aufgabe.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010