alleinarbeitsplatz bei schwangeren in der jugendhilfe

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  • hallo und ein schoenes weihnachtsfest
    Nachdem ich die letzten Monate ein stiller Nutzniesser des geballten Wissens dieses Forums war, moechte ich heute mit einem konkreten Problem um Eure Erfahrung darueber bitten:
    Eine Schwangere,GB wurde natuerlich gemacht, ist als Erzieherin in einem Jugendheim taetig. Ihre Arbeitszeit ist natuerlich max 8,5 Std taeglich, und bis max 20.00 Uhr. Dabei kann es passieren, das ausser ihr und den Jugendlichen keiner im Haus ist. Entspricht dies den Vorgaben des Alleinarbeitsplatz?? Und wenn, welche Auflagen sind dann zu erfuellen.? Stichwort Notfallplan. Reicht dann das Handy der Schwangeren, um eventuell Hilfe zu rufen.? Personen in Rufnaehe sind dann die Jugendliche, reicht das ?
    Mit der Bitte um Hinweise und den Wuenschen auf ein gesundes neues Jahr........!

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  • hallo und ein schoenes weihnachtsfest
    Nachdem ich die letzten Monate ein stiller Nutzniesser des geballten Wissens dieses Forums war, moechte ich heute mit einem konkreten Problem um Eure Erfahrung darueber bitten:
    Eine Schwangere,GB wurde natuerlich gemacht, ist als Erzieherin in einem Jugendheim taetig. Ihre Arbeitszeit ist natuerlich max 8,5 Std taeglich, und bis max 20.00 Uhr. Dabei kann es passieren, das ausser ihr und den Jugendlichen keiner im Haus ist. Entspricht dies den Vorgaben des Alleinarbeitsplatz?? Und wenn, welche Auflagen sind dann zu erfuellen.? Stichwort Notfallplan. Reicht dann das Handy der Schwangeren, um eventuell Hilfe zu rufen.? Personen in Rufnaehe sind dann die Jugendliche, reicht das ?
    Mit der Bitte um Hinweise und den Wuenschen auf ein gesundes neues Jahr........!


    Hi, und Grüße zurück.

    In meinen Augen sollte das Handy genügen. Eine verstärkte Wehentätigkeit kommt nicht schlagartig, das Kind fällt nicht plötzlich raus.
    Allerdings sollte sichergestellt werden, dass im Falle einer plötzlich eintretenden Dienstunfähigkeit ein Ersatz bereit steht. Denn DAS kann sehr plötzlich eintreten.

    Ein weiterer Punkt den man genau beleuchten sollte ist, welche Gefährdungen von den Jugendlichen ausgeht. Wenn hier ein Aggressionspotential besteht sollte genau abgewägt werden. Ich gebe dabei zu bedenken, dass die Schwangere deutlich gehandicapt sein kann. Und das kann ein Aggressionspotential erst wecken!
    Da ich aber nicht weiß, was das für Jugendliche sind, bitte das nur als Anregung betrachten.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Grüße auch von mir!

    Nach meiner Auffassung sollte eine etwas größere Sicherheit vorhanden sein.
    Aus meinem Umfeld weiß ich von Personen, die plötzlich unerwartet umfielen und zumindes in lebendsbedrohlichen Situationen waren. (Tatsächlich auch schlimmer) Ich weiß von Fällen, wo z.B. Reinigungsfrauen im Winterhalbjahr von ihrem Partner abgeholt werden. Natürlich ohne Bezahlung, nur weil es dem Paar oder dem Partner sicherer erscheint.
    Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Trotzdem kann es immer unangekündigt zu größeren Problemen, z.B. mit dem Kreislauf, kommen.
    Allein die Tatsache, dass eine Frau alleine, im Dunkeln eine Strecke bis zum Verkehrsmittel zurücklegen muss, ist bedenkenswert.

    Mein Vorschlag wäre ein fest verabredetes Meldesignal.
    Handyanruf zur verabredeten Zeit mit verabredeter Person: "Alles i.O. fahre jetzt vom Parkplatz!"

    Der Aufenthalt mit Jugendlichen zusammen erscheint mir dagegen unproblematisch.
    Sollte es sich um Gruppen gewaltbereiter, einschlägig bekannter Personen handeln, muss sowieso eine zweite Person anwesend sein.
    Alles andere wäre nach meiner Meinung sträflicher Leichtsinn.

    Gefährdungsbeurteilung: Erhöhtes Gefahrenpotential mit der Notwendigkeit eines besonderen Schutzes.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Grüße auch von mir!

    Nach meiner Auffassung sollte eine etwas größere Sicherheit vorhanden sein.
    Aus meinem Umfeld weiß ich von Personen, die plötzlich unerwartet umfielen und zumindes in lebendsbedrohlichen Situationen waren.

    Du meinst jetzt Schwangere? Dann darfst du aber einen Herzkranken nicht mehr alleine über den Hof lassen.
    Ich habe das meiner Frau, sie ist Hebamme, gezeigt und es hat zu echter Erheiterung bei ihr geführt...

    Es kann IMHO nicht sein, dass der Arbeitsschutz das allgemeine Lebensrisiko absichern muss. Er muss vor Einwirkungen auf den Beschäftigten schützen, aber nicht vor Auswirkungen der Schwangerschaft. Das ist allgemeines Lebensrisiko und hat dann mit der Tätigkeit nichts zu tun. Ein aggressiver Jugendlicher aber schon. Aber den hast du ja schon ausgeschlossen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • Dabei kann es passieren, das ausser ihr und den Jugendlichen keiner im Haus ist. Entspricht dies den Vorgaben des Alleinarbeitsplatz?? Und wenn, welche Auflagen sind dann zu erfuellen.? Stichwort Notfallplan. Reicht dann das Handy der Schwangeren, um eventuell Hilfe zu rufen.? Personen in Rufnaehe sind dann die Jugendliche, reicht das ?


    Von was für Jugendlichen reden wir denn hier?
    Könntet Ihr aber auch die Frage stellen, ob einen einzelne Verkäuferin in einem Laden mit 10 Kunden als "Alleinarbeitende" gilt?
    Es kommt doch auch immer auf die "Arbeitsplatzgestaltung" an. Ist die MAin ständig mit den Jugendlichen zusammen, dass einer/ eine von denen jederzeit Hilfe holen könnte? um welches Alter handelt es sich und um was für "Charaktere"?
    Eine Schwangere wird sich mit Sicherheit auch z. H. an jemanden wenden, den sie jederzeit erreichen kann, falls etwas ist. So würde ich das auch bei diesem Arbeitsplatz mindestens sicherstellen. Wie schon einmal angesprochen. Hier sollte von AGseite jemand als ständiger Ansprechpartner vorhanden sein, der ggf. bei Komplikationen oder Unwohlsein einspringen kann. Das sollte sichergestellt sein, damit die MAin nicht das Gefühl bekommt, dass sie die Jugendlichen "alleine lassen" und erst jemanden suchen müsse. Da kommt dann ja noch das Pflichtbewusstsein zum tragen. Vllt kann man auch den ein oder anderen Jugendlichen mit einbeziehen. Die meisten sind schon pflichtbewusst und wenn da der/ die ein oder andere mit in dem Fall mit einbezogen werden, kann das auch das Selbstbewusstsein und den Bezug zu den Jugendlichen stärken. Wie ein einzelner Meister in einer Werkstatt mit den Auszubildenden.
    Übrigens: Einen Herzlichen Glückwunsch und alles Gute an die Mitarbeiterin :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Nach meiner Auffassung sollte eine etwas größere Sicherheit vorhanden sein.
    Aus meinem Umfeld weiß ich von Personen, die plötzlich unerwartet umfielen und zumindes in lebendsbedrohlichen Situationen waren.

    Du meinst jetzt Schwangere? Dann darfst du aber einen Herzkranken nicht mehr alleine über den Hof lassen.
    Ich habe das meiner Frau, sie ist Hebamme, gezeigt und es hat zu echter Erheiterung bei ihr geführt...

    Hallo!

    Nun muss ich vielleicht doch etwas konkreter werden.

    Ich meine ein Risiko, welches bei Personen auftritt, die alleine irgendwo im Dunkeln sich bewegen müssen.
    Insbesondere sind natürlich Schwangere und deren ungeborenen Kinder gemeint.

    In diesem Winter erlebte ich einen Kraftfahrer, der an Unterkühlung starb. Vermutlich in T-Shirt ausgestiegen und aus irgendwelchen Gründen umgefallen.
    Das mag allgemeines Lebensrisiko sein. Mir wäre lieber es wäre nicht passiert.

    Etwas diffuser. Ich würde evtl. eine konkrete Schilderung per PN nachreichen:
    Eine Kollegin welche schwanger ist, ist im Krankenhaus gestorben und zurück ins Leben geholt worden.
    Eine nachvollziehbare Diagnose gibt es nicht.

    Beide Fälle sind sicher rechtlich nicht auf berufliche Belastungen zurückzuführen.
    Das ist für mich auch nicht die Frage. In meinem Umfeld wird besonderer Schutz auf ungeborenes Leben gelegt. Das hat auch rechtliche Ursachen. Allgemein geht es meinen Freunden aber um das hohe Gut des "neunen Lebens".
    Auch wenn Deine Frau über meine Ansichten lacht, will ich Schwangere besonders beschützt wissen.

    Mit meinen eigenen Kindern hab ich genügend bange Stunden erlebt, vor der Geburt.
    Ein allgemeines Lebensrisiko ist mir egal - will Schwangere und deren Kinder geschützt wissen.

    Es ist mir ein Auftrag
    Flügelschraube

  • Ich meine ein Risiko, welches bei Personen auftritt, die alleine irgendwo im Dunkeln sich bewegen müssen.
    Insbesondere sind natürlich Schwangere und deren ungeborenen Kinder gemeint.

    Da frage ich mich jetzt aber wie weit der Arbeitsschutz reichen soll und muss:
    Wenn die Schwangere auf dem Nachhauseweg verunfallt, ja, ohne wenn und aber. Aber da ist eine Schwangere keinen erhöhten Risiken ausgesetzt.
    Wenn plötzlich Wehen einsetzen, dann sehe ich keinen Kausalzusammenhang und den Arbeitsschutz auch nicht in der Pflicht.

    In diesem Winter erlebte ich einen Kraftfahrer, der an Unterkühlung starb. Vermutlich in T-Shirt ausgestiegen und aus irgendwelchen Gründen umgefallen.
    Das mag allgemeines Lebensrisiko sein. Mir wäre lieber es wäre nicht passiert.

    Wenn er dienstlich unterwegs war, ja, war es eine Privatfahrt, nein.
    Und hier stellt sich doch auch die Frage nach Alter und Gesundheit der beiden. Sicher gibt es auch kranke Schwangere, aber das ist dann eine Risikoschwangerschaft, bei der der behandelnde Gynäkologe und/oder der Betriebsarzt entscheiden muss, ob eine Beschäftigung möglich ist. Das im Rahmen der GBU, die ja gemacht wurde.

    Etwas diffuser. Ich würde evtl. eine konkrete Schilderung per PN nachreichen:
    Eine Kollegin welche schwanger ist, ist im Krankenhaus gestorben und zurück ins Leben geholt worden.
    Eine nachvollziehbare Diagnose gibt es nicht.

    Und in welchem Kausalzusammenhang steht hier die Arbeit?

    Beide Fälle sind sicher rechtlich nicht auf berufliche Belastungen zurückzuführen.
    Das ist für mich auch nicht die Frage. In meinem Umfeld wird besonderer Schutz auf ungeborenes Leben gelegt. Das hat auch rechtliche Ursachen. Allgemein geht es meinen Freunden aber um das hohe Gut des "neunen Lebens".
    Auch wenn Deine Frau über meine Ansichten lacht, will ich Schwangere besonders beschützt wissen.

    Glaube mir, Hebammen geht es sehr wohl um den Schutz des un- bzw neugeborenen Lebens. Aber da wo es Sinn macht.
    Dass Du schützen willst, darüber lacht sie nicht, sondern darüber wo du Gefährdung siehst.
    Zum obigen geschilderten Fall: So etwas gibt es immer mal, dass auch die Halbgötter in Weiß vor einem Rätsel stehen und es ist traurig, wenn so etwas tödlich endet. Aber wie hoch ist denn die Inzidenz für so ein Geschehen? Hier geht es auch um die Verhältnismäßigkeit.
    Ich möchte gerne Mäuschen sein, wenn du deinem GF erklärst, dass er für Geleitschutz zu sorgen hat für die Schwangere, bei einer Schadenseintrittswahrscheinlichkeit weit unter einem Promille.

    Bitte, es geht darum, was konkret zu machen ist in dem geschilderten Fall. Es geht nicht darum was in einer Million Fäll mal passieren kann, wie man 100%igen Schutz organisieren kann. Geht das überhaupt?

    Mit meinen eigenen Kindern hab ich genügend bange Stunden erlebt, vor der Geburt.
    Ein allgemeines Lebensrisiko ist mir egal - will Schwangere und deren Kinder geschützt wissen.

    Das ist ja gut, aber bitte mit Maß und Ziel. Denn dann schütze das krebskranke Kind genauso.
    Und es ist sicher eine mögliche Maßnahme, den Schwangeren zu empfehlen, sich vom Göttergatten abholen zu lassen.
    Aber was wenn das nun der Raser ist, der dann einen Unfall baut, der nicht passiert wäre, wäre die Schwangere selbst gefahren?

    Es ist mir ein Auftrag
    Flügelschraube

    Dann führe ihn nachvollziehbar aus.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • Ich verstehe Euch beide gut.
    Wenn es Probleme oder Risiken bei einer "nicht normalen" Schwangerschaft gibt (in Anbetracht der Jahreszeit, schließe ich die jungfräuliche Empfängnis jetzt mal aus :D ), dann sollte die Kollegin das mit ihrem Arzt, ggf. dann mit dem Betriebsarzt besprechen und da wird zusammen mit dem AG eine Lösung gefunden. Da gehe ich dann auch eher von einer direkten Freistellung aus, weil das Risiko der AG nicht tragen möchte und die Schwangere mit Sicherheit auch nicht.
    Wenn Ihr eine Schwangere "an die Leine legt" oder ihr eine "besonders übermäßige Aufmerksamkeit" zukommen lasst, dann werdet Ihr die Worte ernten:"Ich bin schwanger und nicht krank!" Damit werdet ihr sie vllt sogar beleidigen und sie wird sich unwohl fühlen. Denkt immer dran: Sie ist schwanger und kein Pflegefall oder unzurechnungsfähig. Wichtiger ist für mich in der "Normalschwangerschaft", dass die Kollegin jederzeit jemanden erreichen kann, der dann auch schnell kommen kann, um ihren Dienst weiter zu machen. Und wie ich oben weiter schon einmal geschrieben habe, vllt den ein oder anderen Jugendlichen mit einbeziehen (je nach Art der Einrichtung). Das liefe natürlich nur mit Zustimmung der "Betroffenen" und das sollte sie vllt auch selber entscheiden.
    Flügelschraube:
    Das ist alles schon richtig aber wenn kein Risiko (außer dem berühmten Restrisiko) besteht, sehe ich da keine Gründe es zu übertreiben. Sonst stimme ich Dir voll zu und teile Deine Bedenken. Da käme für mich dann aber eher die Freistellung in Frage.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ja, vielen Dank für diese doch recht anregende Diskussion.
    Im konkreten Fall handelt es sich um die Einrichtung einer Jugendhilfe, in der meine Lebensgefährtin Heimleitung ist. Bis dato gab es da das Thema Gefährdungsbeurteilung nur recht rudimentär. Auf mein Anraten wurde eine GB für diese Schwangere durchgeführt. Diese Frau hat das aber erst einmal so verstanden, da in dem Betrieb noch nicht vorher gemacht, als wolle man ihr damit was Böses, so nach dem Motto-glaub ja nicht, das Du Dich jetzt vor der Arbeit drücken kannst. Sie hat wohl auch geglaubt, das sie von nun an praktisch gar nicht mehr arbeiten muss. Die entsprechende Reaktion waren dann Gespräche mit MV und Verdi, die ihr dann auch schnell sagten, sie solle sich nichts gefallen lassen und ausserdem ist das ja auch ein Alleinarbeitsplatz. Dies ist aber völliger Quatsch, da es schon im Vorfeld geregelt wurde, das ein zweiter Kollege mit im Dienst ist. Darauf hin meinte sie, das er ja auch mal ausser Haus ist und verwies wieder auf die Alleinarbeit. Alles in allem ist dies eine Kollegin, wo alle froh sind, wenn sie dann in ihren Mutterschutz geht.
    Sie hat ein Handy bei sich, in 95% der Zeit einen Kollegen um sich, und ansonsten 10-18 jährige Jugendliche, von denen keiner bisher auch nur ansatz weise aggressiv war. Sie hat keine Risikoschwangerschaft zu erwarten und somit ist der Deckel drauf.
    Vielen Dank für die eine oder andere Anregung. Hat mir geholfen.
    Allen noch mal eine gute Zeit

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  • Sie hat wohl auch geglaubt, das sie von nun an praktisch gar nicht mehr arbeiten muss. Die entsprechende Reaktion waren dann Gespräche mit MV und Verdi, die ihr dann auch schnell sagten, sie solle sich nichts gefallen lassen und ausserdem ist das ja auch ein Alleinarbeitsplatz. Dies ist aber völliger Quatsch, da es schon im Vorfeld geregelt wurde, das ein zweiter Kollege mit im Dienst ist.


    Ja. Das ist immer das Problem, wenn es an der Kommunikation oder am Miteinander hakt. Hier werden dann auch schnell nur von einer Seite Informationen eingeholt und der AG/ Vorgesetzte steht erstmal dumm da. Ich habe aus meinem privaten Umfeld inzwischen sehr schlechte Erfahrungen gemacht, was Gewerkschaften angeht. Nicht, dass ich alle Gewerkschaften oder deren MA in einen Topf werfen möchte aber da war von deren Seite, in den mir bekannten Fällen, immer ein gewisses Potential zum Aufruhr gegeben. Erstmal das Schild hoch "Dagegen" oder "Nein". Fand ich nicht so pralle, weil von deren Seite aus immer sehr schnell losgeschossen wurde, ohne alle Aspekte betrachtet zu haben. Fand ich sehr schade und tat auch allen MAn in diesen Fällen nicht besonders gut.
    Gewerkschaften erfüllen eine wichtige Funktion und das ist auch gut so. Doch je mehr ich mit "Fackeln und Forken" losziehe, ohne alle Aspekte vorher geprüft zu haben, desto mehr mach ich mich unglaubwürdig. Übrigens sind in den besagten Fällen, keiner der MA mehr in einer Gewerkschaft. Die machen es im kleinen Kreis mit den MA-Vertretern oder mit dem Vorgesetzten. Aber das geht eben nicht immer und da sind die Gewerkschaften ein gutes Instrument für die MA.

    Na ja. Es gibt eben Gute und weniger Gute.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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