LKW Verleih

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  • Hallo,

    unsere Geschäftsleitung hat sich etwas ganz tolles ausgedacht:

    Unser Kleinlaster mit alter Klasse 3 zu fahren, soll am Wochende auch den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
    Das ist ja ganz schön, aber als Sifa hab ich da doch etwas Bauchschmerzen.
    Der Verleih soll privatvertraglich geregelt werden.
    Hat vielleicht jemand mit einer solchen Praxis Erfahrung?
    Viele Grüße Udo

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  • Was sagt den die KFZ-Haftpflicht- Versicherung dazu?

    Könnte gut sein, diese Art der Nutzung ist derzeit ausgeschlossen.
    Vielleicht sind konkret *berechtigte* fahrer angegeben, oder Forderungen an diese formuliert etc.

    Vor allem auch im Kasko-Bereich wäre doch dringend zu klären, wie die Haftung geregelt werden soll.

    Klingt wirklich, als sollte man sich das genau überlegen. Das Anbieten genau so, wie das Nutzen.

  • Das ist private Nutzung von Dienst-Kfz und unterliegt dann auch steuerlichen Richtlinien (geldwerter Vorteil). Außer die Führung des Fahrtenbuches muss auch darauf geachtet werden, wie oft das passiert.Die Lohnsteuerrichtlinien legen fest, dass auch bei gelegentlicher privater
    Nutzung monatlich die 1%-Regelung anzuwenden ist, wenn der Mitarbeiter auf
    ein Kraftfahrzeug aus einem Fahrzeugpool zurückgreift, d.h. auch wenn die
    private Nutzung verboten ist, kann es bei einem nicht ordnungsgemäß geführten
    Fahrtenbuch zu einer Haftung des Mitarbeiters kommen.
    Abweichend von der 1%-Regelung besteht die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer
    das Kraftfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck
    nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für nicht mehr als 5 Kalendertage im Kalendermonat
    zu überlassen. In diesem Fall ist die Nutzung zu Privatfahrten und zu
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Fahrtkilometer mit 0,01 von
    Hundert des inländischen Listenpreises zu bewerten und zu bezahlen. Sofern
    der Mitarbeiter für die gelegentliche Nutzung einen anderen als den vorgenannten
    Betrag zu entrichten hat, ist dies nur zulässig, wenn eine Ist-Kosten-
    Rechnung gemacht wird und die tatsächlichen Kosten je Kilometer des Fahrzeuges
    ermittelt werden. Dies ist nur bei einem ordnungsgemäß geführten
    Fahrtenbuch möglich.
    Die weitere Frage, die gestellt werden muss, ist der Versicherungsschutz. Dort muss mit der jeweiligen Versicherungüber den Sachverhalt eine Klärung getroffen werden!

    Wir haben die private Nutzung abgeschafft!!!!!!

    Zaenki : :thumbup:

  • Hallo, Danke für die Info.
    Das Thema Haftpflichtversicherung wurde geklärt.

    An den geldwerten Vorteil hat aber wohl noch niemand gedacht.
    Mal sehen wie da die Reaktion ist.

    Gruß Udo

    • Offizieller Beitrag

    Tach,
    Also bei uns sind festgelegte Fahrzeuge aus dem Pool für "private" Nutzung bestimmt. z.B. für Umzug ein LKW o.ä.
    Es gibt hierfür eine Betriebsvereinbarung, die Fahrzeuge sind extra versichert und die Nutzung ist vorher anzumelden und beschränkt sich auf 50km im Umkreis mit verschiedenen anderen Bedingungen (Fahrzeugführer muß Mitarbeiter unserer Firma sein usw...)

    Wie "legal" oder rechtlich abgesichert das ist, keine Ahnung, funktioniert in der Praxis ganz gut. Ist allerdings auch noch nie ein schwer Unfall hierbei passiert, zum Glück!

    Gruß
    Chris

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